Er sei von der Frau abhängig gewesen, sagte der 47-Jährige. „Ich war verliebt und völlig vernarrt.“ Allerdings hätte der Mann durch massive Sicherheitsmängel bei der Behörde leichtes Spiel gehabt, räumte die heutige Leiterin der Wohngeldstelle ein.
Laut einem Gutachter leidet der heute 47-Jährige seit Jahren an einer starken Persönlichkeitsstörung. Er habe in seinem ganzen Leben nie eine Beziehung zu einer Frau aufbauen können und wollte die Prostituierte deshalb um jeden Preis an sich binden. Die Frau sei zu seinem einzigen Halt im Leben geworden. Deshalb war ihm schließlich jedes Mittel recht, um die Frau an sich zu binden, sagte der Gutachter.
Während seiner Aussage brach der 47-Jährige immer wieder in Tränen aus. Er habe die Prostituierte aus dem Rotlichtmilieu befreien wollen, betonte er. Dafür habe sie 2000 Euro im Monat gefordert. Zunächst brachte der Beamte das Geld privat auf: Er verkaufte sein Haus und nahm hohe Kredite auf. Frühmorgens trug er zusätzlich zu seinem Beamtenjob Zeitungen aus und angelte Leergut aus Mülleimern, um das Pfand einzulösen. Insgesamt kamen so mehr als 400.000 Euro zusammen.
Im Jahr 2003 kam ihm die Idee, mit falschen Angaben Wohngeld an die Prostituierte auszuzahlen. Der Mann veranlasste 295 Überweisungen über insgesamt 580.000 Euro. „Das Computerprogramm hat es ihm nicht schwer gemacht, das Geld zu veruntreuen“, sagte die heutige Chefin der Wohngeldstelle, Michaela Kast, in dem Prozess.
Eine Kontrolle der Sachbearbeiter habe es so gut wie nicht gegeben. Obwohl der Mann nicht einmal Akten über die 295 Zahlungsvorgänge anlegte, flog der Betrug erst vier Jahre später auf. Die Stadt Ulm hat nach eigenen Angaben als Reaktion auf den Vorfall ihre Computerprogramme verbessert und schärfere Kontrollen eingeführt.
Innerhalb von zehn Jahren erhielt die heute 31-Jährige so rund eine Million Euro von dem Beamten. Allerdings dachte sie nicht daran, aus dem Rotlichtmilieu auszusteigen. Sie nutzte das Geld, um ein Bordell im bayerischen Kempten aufzubauen und hielt den Ulmer Beamten auf Distanz. Gerne hätte er regelmäßig Sex mit der Prostituierten gehabt, sagte der 47-Jährige in dem Verfahren. Dazu sei es aber nur zu Beginn der Bekanntschaft fünf- oder sechsmal gekommen. Später habe sie intimen Kontakt immer abgelehnt.
Die Richter hoben in ihrem Urteil hervor, dass der Mann völlig verblendet gewesen sei. Trotzdem blieben sie beim Strafmaß nur leicht unter der Forderung der Anklagebehörde. Schließlich sei der Mann sehr geplant vorgegangen und habe einen extrem hohen Schaden für den Steuerzahler verursacht. Dass die Auszahlung der 580000 Euro Wohngeld kriminell war, sei ihm klar gewesen, räumte der 47-Jährige ein. „Aber wenn ich aufgehört hätte, wäre die Beziehung futsch gewesen.“
dpa/cor


