Es ist einer dieser Fälle, bei denen es mehrere Schuldige geben könnte. Das ist zum einen der 61 Jahre alte Leiter eines Kinderdorfs, der im Internet Kontakt zu minderjährigen Mädchen suchte. Und da ist auf der anderen Seite der Sender, RTL2, der genau dies fünf Monate lang wusste, und es doch weder dem Arbeitgeber des Mannes noch die Behörden meldete. Belangt werden könnte am Ende vielleicht niemand. Doch eins nach dem anderen.
Es begann mit einer Folge der Sendung „Tatort Internet“. Das Prinzip dahinter ist einfach: In „Tatort Internet“ sind Stephanie zu Guttenberg, Ehefrau von Verteidigungsminister Karl-Theodor, und der frühere Hamburger Innensenator Udo Nagel Sexualtätern im Netz auf der Spur. Eine Journalistin gibt sich darin als minderjähriges Mädchen in Internetchats aus, um mit mutmaßlichen Kinderschändern in Kontakt zu treten. Die Personen werden gepixelt, die Stimme wird verzerrt.
Von dem Mann fehlt jede Spur
Der Film, in dem er in einer am vergangenen Montag ausgestrahlten Folge zu sehen war, dauert nur neun Minuten. Es war Kirchtag in München. Der Heimleiter, der sich im Internet „Xerxes“ nennt, verabredete sich nach einem Chat im Internet mit der vermeintlich 13-jährigen „Leila“, sie sprachen online über mögliche Küsse. Er wollte bei dem Mädchen übernachten und traf sich mit ihm – gemimt von einer Schauspielerin – in einem Restaurant. „Leila“ erschien, allerdings auch mit einer Journalistin, die sich als ihre Mutter ausgab. Der Mann versicherte ihr, dass „nichts passiert ist und nichts passiert wäre“. Die Beteiligten gingen auseinander, ohne dass der Mann informiert wurde, dass es sich um eine Journalistin handelte.
Der Sender schnitt das Material und zeigte es am Montag. Der Mann konnte trotz verzerrter Stimme und gepixeltem Gesicht identifiziert werden. Beispielsweise hatte der Sender gezeigt, wie sich der Mann der Mutter des Kindes als Leiter einer Jugendhilfeeinrichtung vorstellte. Ein Sprecher des Trägervereins sagte nun, man habe am Donnerstag von den Inhalten der Sendung erfahren und sich diese im Laufe des Tages zusammen mit dem 61-Jährigen noch einmal im Internet angesehen. Dieser habe eingeräumt, die im Film unkenntlich gemachte Person zu sein. „Er hat auch die Einschätzung geteilt, dass dieses Verhalten nicht vereinbar ist mit der Leitung eines Kinderdorfes“, sagte ein Sprecher vom Caritasverband. Nach Informationen von sueddeutsche.de fehlt von dem Mann jede Spur, seit ihm am Donnerstag seine Entlassung mitgeteilt wurde. Am Freitag wurde er als vermisst gemeldet.
Der Würzburger Leitende Oberstaatsanwalt Dietrich Geuder gab an, dass nun gegen den ehemaligen Leiter des Jugenddorfes ermittelt werde – wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Er sagte allerdings auch: „Nach meinen bisherigen Informationen sind die im Fernsehen gezeigten Vorfälle noch keine Sexualstraftat, sondern nur eine Distanzlosigkeit und Grenzüberschreitung.“ Die Caritas beanstandete, dass RTL2 die Verantwortlichen nicht schon informiert habe, als die Filmaufnahmen entstanden. Auch der Missbrauchsbeauftragte des Bistums Würzburg, Klaus Laubenthal, kritisierte das Verhalten des Senders, das Kinderdorf nach den Vorkommnissen im Mai nicht informiert zu haben. Der unterfränkische Caritas-Vorsitzende Clemens Bieber ging noch weiter. „Es stellt sich die Frage, ob es dem Sender wirklich um den Schutz der Kinder geht oder doch nur um die Einschaltquote“, sagte er. Presserechtler argumentieren entgegengesetzt: Es wäre Aufgabe des Senders gewesen, den 61-Jährigen zu schützen, denn er konnte leicht identifiziert werden. „Das halte ich für klar rechtswidrig“, sagte der Presserechtler Carsten Brennecke dem juristischen Fachblatt „Legal Tribune“. Die Medien müssten verhindern, dass der Mann an den Pranger gestellt werden könne.
Sender muss sich gegen zwei Vorwürfe wehren
Der Sender muss sich also gegen zwei Vorwürfe wehren: den, den Mann nicht gemeldet zu haben, und den, ihn nicht ausreichend unkenntlich gemacht zu haben. RTL2 rechtfertigte sein Verhalten mit der Rechtslage. Es sei nicht strafbar, Kinder im Netz anzusprechen „In dem Fall lag kein Straftatbestand vor, und wenn das so ist, dürfen wir als Sender auch niemanden informieren“, sagte eine Sprecherin. Und um eine Identifizierung zu verhindern, habe der Sender sein Gesicht unkenntlich gemacht und die Stimme verstellt.
Die Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien will nun angeblich prüfen, ob die Sendung den Jugendschutz verletzt und ob Persönlichkeitsrechte von Opfern und mutmaßlichen Tätern gewahrt werden. Kinderschutzvereine kritisieren zudem das neue Format massiv. Gegenüber „Spiegel-Online“ distanzierten sich die Vereine „Dunkelziffer“, „Kibs“ sowie die „Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und –vernachlässigung“ von der Sendereihe. Ein „solch reißerisches und vorurteilsstärkendes“ Format leiste keinen Beitrag zum Schutz von Mädchen und Jungen vor sexualisierter Gewalt, heißt es in ihrer Stellungnahme.
dapd









