Das Alter von fünf jugendlichen Kriminellen aus Berlin soll jetzt per Röntgenbild geklärt werden. Es geht um zwei angeblich 11 und 13 Jahre alte Rauschgifthändler und drei andere Verdächtige. Polizei und Justiz wollen so die Strafmündigkeit der meist arabischstämmigen Kinder feststellen.

Im Fall des 13-Jährigen habe das Amtsgericht Tiergarten dem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft inzwischen stattgegeben, sagte Behördensprecherin Simone Herbeth. Bereits im Frühjahr hatte die Polizei eine solche Untersuchung bei der Staatsanwaltschaft „angeregt“.

Für den elfjährigen Jungen und drei weitere Kinder, die mehrmals beim Handel mit Heroinkügelchen erwischt wurden, stellte die Polizei solche Anträge Ende voriger Woche und am Montag. Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland nicht strafmündig und können nicht juristisch belangt werden. Erst bei Jugendlichen ab 14 Jahren können Gerichte Strafen verhängen. Der Gerichtsbeschluss zu der medizinischen Altersuntersuchung des angeblich 13-Jährigen solle jetzt vollstreckt werden, sagte die Justizsprecherin. Das geschieht in der radiologischen Abteilung eines Krankenhauses durch eine Röntgenaufnahme der linken Hand und Vergleiche mit Datenbanken. Der Junge, dessen Adresse bekannt sei, erhalte eine Vorladung. „Wir müssen seiner habhaft werden, um die Untersuchung zu machen.“ Sollte er sich nicht von selbst melden, könne die Polizei ihn auch abholen. Allerdings hatte die Polizei den Jungen in den vergangenen Monaten und Wochen mehrmals beim Drogenhandel gefasst und in offenen Berliner Jugendeinrichtungen gebracht. Erst am Donnerstag wurde er ein weiteres Mal erwischt und beim Kindernotdienst abgegeben, aus dem er kurz darauf wieder verschwand. Am Montag wurden der 11- und der 13- jährige noch vermisst.

Seitdem der Elfjährige kürzlich in fünf Tagen dreimal von der Polizei beim Verkaufen von Heroin gefasst wurde, gab es zahlreiche Zeitungsberichte und eine politische Debatte über den Umgang mit so jungen Tätern. Mehrere Innenminister der Länder forderten geschlossene Heime für kriminelle Kinder.

Wegen des Katz-und-Maus-Spiels mit den Behörden erwägen die Jugendbehörden eine Unterbringung in Brandenburg. Dort gibt es unter anderem in Frostenwalde (Uckermark) Heime, wo die Jugendlichen ständig betreut werden und wegen der Lage auf dem Land nur schwer verschwinden können. Weil der Elfjährige Asyl beantragt hatte, gilt für ihn eigentlich eine Aufenthaltspflicht für Berlin. Im Einzelfall soll es aber Ausnahmen geben können.

dpa