Während Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) den Fall des „Phantoms von Heilbronn“ bereits als gelöst betrachtet, hält die zuständige Staatsanwaltschaft an ihrer bisherigen Version fest. Die mögliche Verunreinigung der Wattestäbchen bei deren Produktion hat noch keine Auswirkungen auf die Ermittlungen im Fall des Polizistenmordes von Heilbronn.

„Das ist bislang nicht mehr als eine Hypothese. Wir haben Untersuchungen in Auftrag gegeben, die laufen noch“, sagte Harald Lustig, Sprecher der Staatsanwaltschaft Heilbronn. „Bis wir die Ergebnisse nicht vorliegen haben, betrachten wir die DNA-Spuren als mögliches Beweismaterial“. Wann die Untersuchung abgeschlossen ist, könne er nicht sagen.

Unterdessen fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) bereits eine Art Gütesiegel, um die mögliche Kontamination von DNA-Proben an Tatorten auszuschließen. „Die Hersteller sollten den Packungen DNA-Merkmale der beteiligten Mitarbeiter als Code beilegen“, sagte BDK-Sprecher Bernd Carstensen den „Stuttgarter Nachrichten“. Damit könnten nicht relevante Spuren gleich zu Beginn der Ermittlungen ausgeschlossen werden.

Unnötig und unrealistisch findet diesen Vorschlag allerdings Reinhard Szibor, DNA-Experte und Professor für Rechtsmedizin an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Er glaubt nicht, dass dies aufgrund des Datenschutzes überhaupt möglich wäre. „Nur weil jemand in einer Firma arbeitet, kann man ihn nicht zwingen, seine genetischen Daten abzugeben“, sagte er Morgenpost Online.

Zudem könne man relativ einfach verhindern, dass Untersuchungsmaterialien vor Ermittlungsbeginn bereits DNA-Spuren von Unbeteiligten tragen, wie es wohl auch im Fall des „Phantoms von Heilbronn“ der Fall war: „Es wäre ohne Weiteres möglich, die Wattestäbchen noch einmal mit Röntgenstrahlen zu bestrahlen. Dann kann man eine Verunreinigung der Stäbchen hundertprozentig ausschließen.“ Man habe das bisher nicht für nötig gehalten, da es bis jetzt noch nie zu einem Fall wie in Heilbronn gekommen sei.

Das Problem der potenziellen Verunreinigung von DNA-Beweismaterial sei ihm bekannt, da man mit winzigen biologischen Spuren arbeite, die äußerst empfindlich seien. „Ein Haar reicht aus, um eine Spur zu hinterlassen“, sagte Szibor. Auch er vermutet, dass die trügerische DNA-Spur bereits während der Produktion auf das Wattestäbchen gelangt ist.

Genetische Beweise grundsätzlich in Frage zu stellen, lehnt Reinhard Szibor ab: „Nur weil möglicherweise im Produktionsprozess gepfuscht wurde, beeinträchtigt das die Methode nicht prinzipiell.“ Zumal in dem konkreten Fall niemand zu Unrecht belastet werde. „Jetzt, da wir wissen, dass es zu solchen Fehlern kommen kann, können wir ihnen natürlich auch besser vorbeugen.“

AP