Im Prozess um eine Missbrauchsaffäre im Wuppertaler Zoo hat das Gericht zwei ehemalige Tierpfleger zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Ein 29 Jahre alter Mann erhielt nach Angaben einer Gerichtssprecherin eine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten, sein 37-jähriger ehemaliger Vorgesetzter wurde zu einem Jahr und fünf Monaten verurteilt.
Die beiden Männer hatten vier der fünf angeklagten Fälle von Nötigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung eingeräumt.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, zwischen 2004 und 2008 Praktikantinnen und Auszubildende des Zoos schikaniert zu haben.
So räumten die Männer ein, eine 17-jährige Praktikantin bis zur Bewegungsunfähigkeit gefesselt zu haben, um ihr einen „Knutschfleck“ zu verpassen. Als die Jugendliche dies durch Spucken verhinderte, ließen die Angeklagten das Opfer eine halbe Stunde gefesselt zurück.
Über die Verteidigung ließen die Angeklagten erklären, dass die Opfer zuvor ihr Einverständnis für die Fesselspiele und die in der Teeküche entstandenen Fotos der Intimpiercings einer 25-jährigen Auszubildenden gegeben hätten.
Auch gestanden die Männer, einen 22-jährigen Auszubildenden dazu gebracht zu haben, sein Gesäß zu entblößen. Anschließend versetzten sie dem Opfer mit einem elektrischen „Viehtreiber“ einen schmerzhaften Stromstoß.
Der Vater einer 17-jährigen Praktikantin hatte mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde die Ermittlungen in Gang gebracht. Den beiden Angeklagten war nach Bekanntwerden der Affäre vom Zoo gekündigt worden.
ddp/dpa/lk




