Die vierjährige Leonie erlitt einen qualvollen Tod: Ihre Verletzungen am Kopf waren so heftig, dass Blut in das Gehirn des kleinen Mädchens eindrang. Weil der Hirndruck zunahm, starb das Kind später im Krankenhaus.

Nach Überzeugung der Schwurgerichtskammer am Hildesheimer Landgericht ist ein 40 Jahre alter Polizeibeamter für Leonies Martyrium verantwortlich. Die Richter verurteilten den damaligen Lebensgefährten und heutigen Ehemann von Leonies Mutter zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis. Der Verteidiger will Revision gegen das Urteil einlegen. Sein Mandant hat die Vorwürfe stets bestritten. Doch für die Richter steht der Täter eindeutig fest: Leonie war mit ihrem Ziehvater am 21. November allein in der Wohnung in Bad Salzdethfurth. Er wollte sie gerade anziehen, als Leonie sich in die Hose machte. Daraufhin rastete er aus und schlug so heftig mit der flachen Hand auf die linke Kopfseite des Mädchens, dass der Schläfenmuskel riss.

Nur fünf Tage später hat der 40-Jährige das Mädchen nach Überzeugung des Gerichts dann aus Verärgerung so heftig geschüttelt, dass Blut in die Schädelhöhle eindrang. Der Polizeibeamte habe in beiden Fällen „heftigst, absolut gefühllos und ihr Leiden missachtend“ gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Pohl in der Urteilsbegründung. Dabei habe der Angeklagte als erfahrener Polizist wissen müssen, dass diese Misshandlungen zum Tode des kleinen, zarten Mädchens führen konnten. Leonie wurde bewusstlos und erlag nur zwei Tage später im Kinderkrankenhaus in Hannover ihren schweren Verletzungen.

Die Richter stützen sich in ihrem Urteil vor allem auf das Gutachten eines Gerichtsmediziners. Er hatte festgestellt, dass Leonies Verletzungen nicht von einem Sturz oder einem anderen leichten Unfall im Haushalt kommen konnten. Der Verteidiger hatte dennoch in seinem Plädoyer andere mögliche Ursachen für die Verletzungen des Mädchens präsentiert. So soll es sich bei der Großmutter verletzt haben. Die Großmutter hatte ausgesagt, dass der Ziehvater Leonie am Tag der ersten Tat völlig verschüchtert und zitternd bei ihr abgeliefert hatte. Daraufhin habe die Kleine den ganzen Nachmittag geschlafen.

Das Kind soll den neuen Freund seiner Mutter offen abgelehnt haben und reagierte auf ihn mit Schreiattacken und Einnässen. Dies habe schon im September 2007 dazu geführt, dass der 40-Jährige Leonie nach deren Worten „weggetan“ habe. Im Oktober 2007 habe die Vierjährige eine Woche lang im Kindergarten gefehlt und sei anschließend mit noch sichtbaren blauen Flecken zurückgekehrt.

Der Angeklagte verfolgte die Urteilsverkündung konzentriert, machte sich ständig Notizen und schüttelte immer wieder den Kopf.

Während des Prozesses hatte er immer wieder die Tat bestritten: Er habe Leonie aber nicht angerührt, sie müsse sich die tödlichen Kopfverletzungen selber zugefügt haben, sagte er vor Gericht. Ein rechtsmedizinisches und ein kinderpsychiatrisches Gutachten widerlegten dies nach Angaben des Gerichtssprechers eindeutig: Die Verletzungen ließen sich nur durch äußere Gewalteinwirkung erklären, da das Kind weder mehrere Stockwerke tief gestürzt noch in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt gewesen sei.

Auch für die Mutter von Leonie wird der gewaltsame Tod ihrer Tochter ein juristisches Nachspiel haben. Die 31-Jährige hält zur Überraschung vieler Prozessbeobachter nach wie vor zu dem Mann, der ihre Tochter zu Tode misshandelt haben soll.

Nach Auffassung des Gerichts wusste sie von den Misshandlungen und log in dem Prozess für den Angeklagten. „Das ist die Aussage einer bis über beide Ohren verliebten Frau. Man könnte es auch noch anders nennen“, sagte Pohl in Anspielung auf eine mögliche Abhängigkeit der jungen Frau von dem Polizisten. Die Mutter wolle ihre Beziehung zu dem Angeklagten um jeden Preis halten: „Auch um den Preis, dass der Tod ihres Kindes für die Öffentlichkeit nicht aufgeklärt werden kann.“ Der derzeit vom Dienst suspendierte Beamte wird wegen der Haftstrafe seinen Job auf jeden Fall verlieren, wenn das Urteil rechtskräftig wird, wie Richter Ulrich Pohl erklärte: „Nach dieser Tat braucht er auch wahrlich nicht mehr Polizeibeamter sein.“

Gegen die Frau wird nun auch ermittelt. Die 31-Jährige hatte den Angeklagten nach Leonies Tod geheiratet, was ihm die vorzeitige Entlassung aus der Untersuchungshaft einbrachte. Doch die Freiheit währte nicht lange. Bereits nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft schickte ihn das Landgericht wieder ins Gefängnis. Seinen Job als Polizeibeamter wird er auf jeden Fall verlieren, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Was sich genau in den Novembertagen vor einem Jahr ereignete und welche Qualen Leonie erleiden musste, wird wohl nie restlos geklärt.

dpa/AP/kami