Die 54-jährige Gillian Gibbons war in der sudanesischen Hauptstadt Khartum angeklagt worden, weil sie es zuließ, dass ihre Schüler einem Teddybären den Namen des Propheten, „Mohammed“ gaben. Nach sudanesischem Recht hätte die 54-Jährige mit 40 Peitschenhieben sowie sechs Monaten Haft und einer Geldbuße bestraft werden können.
Gibbons war erst vor wenigen Monaten nach Khartum gekommen und hatte dort an einer christlichen englischen Schule eine Klasse mit zum Teil erst sechsjährigen Jungen und Mädchen unterrichtet. Ihre Festnahme erfolgte nach Beschwerden von Eltern.
Vor Prozessbeginn sagte ihr Verteidiger, Kamal Dschizuri, er werde vor Gericht geltend machen, dass seine Mandantin keinerlei Absicht gehabt habe, eine Gotteslästerung zu begehen. Es gebe einen klaren Unterschied zwischen dem Propheten Mohammed und dem Namen Mohammed, wie er für Jungen üblich sei. „Wenn jemand, der von seinen Eltern den Namen Mohammed erhielt, später zum Dieb wird, ist es dann eine Beleidigung der Religion, wenn man sagt: 'Mohammed ist ein Dieb'? Natürlich nicht!“ sagte Dschizuri.
Der britische Außenminister David Miliband hatte zunächst von einem „harmlosen Missverständnis“ gesprochen. Nach der Urteilsverkündung bestellte er zum zweiten Mal binnen 24 Stunden den sudanesischen Botschafter in London, Omer Mohammed Ahmed Siddig, ein, um den Fall zu erörtern. Ein Ministeriumssprecher erklärte, Miliband sei sehr enttäuscht über das Urteil.
Die obersten muslimischen Geistlichen im Sudan hatten am Mittwoch eine harte Bestrafung der Lehrerin wegen Gotteslästerung gefordert. Sie stellten sie auf eine Stufe mit dem britischen Autor Salman Rushdie, dessen „Satanische Verse“ 1989 zum Mordaufruf des damaligen iranischen Ayatollah Ruhollah Chomeini geführt hatten.
AFP/str/rtr/dpa/AP




