Der Mann, um den sich am Montagvormittag vor dem Berliner Arbeitsgericht in Saal 222 des Gerichtsgebäudes am Magdeburger Platz alles drehte, war nicht da. Hendrik Herzog war krankgeschrieben und fehlte beim Gütetermin unter dem Aktenzeichen 37 Ca 6433/26. Der sollte eine Einigung im Kündigungsstreit zwischen dem Zeugwart und Hertha BSC bringen. Doch die kam nicht zustande.

Montag
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Der Berliner Fußball-Zweitligist hatte dem 57-Jährigen Ende März außerordentlich gekündigt. Herzog wehrte sich gegen die fristlose Entlassung mit einer Klage. Ihren Streit konnten beide Parteien bisher nicht beilegen. Auch nicht am Montag vor Richter Alexander Stöhr.
Anlass für die Kündigung und die ihr folgende Auseinandersetzung war ein Unfall, den der frühere Hertha-Profi mit einem Berliner Klubfahrzeug im März nach dem Heimspiel gegen den VfL Bochum im Umfeld des Olympiastadions verursacht hatte. Dabei wurde ein Auto des Gastvereins beschädigt. Insgesamt soll die Schadenssumme im vierstelligen Bereich liegen.
Hertha BSC: Hendrik Herzog zeigte nach Unfall keine Einsicht
Der Verein wirft seinem langjährigen Mitarbeiter vor, sich nach dem Zwischenfall nicht korrekt verhalten zu haben. „Es ist keine Lappalie“, bemerkte Herthas Anwalt Johan-Michel Menke gleich zu Beginn des Gerichtstermins. Der Vorwurf der Fahrerflucht steht im Raum, wenngleich Hertha bewusst kein Strafverfahren angestrengt hätte.

Laut Marcus Becker, Prokurist und Direktor Recht und Personal, gehe es um die „Frage des Vertrauens, der Verantwortlichkeit und der Zuverlässigkeit“. Herzog habe als leitender Zeugwart eine „Vorbildfunktion“, allerdings sei die Aufklärung des Sachverhalts durch Herzog ausgeblieben.
Der ehemalige Spieler habe sich „alles andere als einsichtig“ gezeigt, stattdessen „unwirsch und pampig“ gegenüber Kollegen und Vorgesetzten reagiert. „Für uns gibt es da kein Zurück, weil das Vertrauen zerstört ist“, begründete Becker die Trennung.
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Das sah die Gegenseite naturgemäß anders. Herzog ließ sich von Anwalt Dirk Greiser vertreten, der zwischen 1988 und 1990 ebenfalls für Hertha in der Zweiten Liga spielte. „Dieses Verfahren hat das Ziel, Herrn Herzog loszuwerden“, warf Greiser ein. Sein Mandant habe den Vorfall zügig mit den Bochumern geklärt.
Zudem gibt es Widerspruch zu einer vermeintlichen Verletzung von Athletiktrainer Henrik Kuchno, den Herzog an jenem Märzabend schnell in die Geschäftsstelle habe bringen wollen. Diese Version bestreitet Hertha. Dazu gebe es sogar eidesstattliche Versicherungen von Vereinsmitarbeitern.

Dennoch habe Hertha Herzog ein „gütliches Angebot“ unterbreitet, wie Becker berichtete. Man wolle das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni ordentlich beenden, also von der fristlosen Kündigung absehen. Herzog hingegen pocht auf die reguläre Kündigungsfrist bis zum 31. Oktober. Zudem fordert er eine Abfindung. Insgesamt geht es um eine mittlere fünfstellige Summe.
Entsprechend unversöhnlich gingen die Streitparteien am Montagmittag auseinander. Auch das Wiedersehen vor einem Güterichter schlug Anwalt Greiser aus. Richter Stöhr setzte daher einen Kammertermin an. Am 6. Januar 2027 könnte es zu einem Urteil kommen. Bis dahin können sich Herzog und Hertha noch außergerichtlich einigen. Die Anwälte beider Seiten stehen dazu in Kontakt. Zumindest diese Erkenntnis brachte der Montag vor dem Arbeitsgericht.





