In der Affäre um die Vergabe der Fußball-WM 2006 geraten die Hauptfiguren juristisch immer mehr unter Druck. So hat Fedor Radmann, Berater von Franz Beckenbauer und damals dessen Vizepräsident im Organisationskomitee, eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 6,7 Millionen Euro vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) erhalten. Dabei geht es um jene Summe, die der DFB vor der WM-Vergabe angeblich auf ein Konto des Weltverbandes Fifa geleitet hatte, dessen Verbleib aber bis heute noch ungeklärt ist. Angeblich sollte der Betrag zur Rückzahlung eines Darlehens von Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus verwendet werden.

Der in der Schweiz lebende Radmann erklärte, er habe die Zahlungsaufforderung am 8. Januar bekommen. Er habe widersprochen, jetzt sei der Verband am Zug. „Die werden nie in der Lage sein, nur den Hauch einer Forderung nachzuweisen“, sagte er. Das sei alles „völlig absurd“. Der DFB hat zudem Güteanträge bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle in Hamburg eingereicht, um den Anspruch auf möglichen Schadensersatz in Millionenhöhe zu wahren. Die Ansprüche richten sich neben Beckenbauer und Radmann gegen die Ex-DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach, Ex-DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt, den Testamentsvollstrecker des 2009 verstorbenen Louis-Dreyfus sowie die Fifa.

Der als Strippenzieher bekannte Radmann begleitete Beckenbauer auf seiner Welcome-Tour durch 31 Länder. Beide müssen sich des Vorwurfs erwehren, einen Bestechungsversuch zumindest geplant zu haben. Dem einstigen Fifa-Spitzenfunktionär Jack Warner aus Trinidad & Tobago wurden einem beim DFB gefundenen Papier zufolge vier Tage vor der Abstimmung zur WM-Vergabe „diverse Leistungen“ zugesagt. Unterschrieben hat das Papier Beckenbauer, den Entwurf paraphierte Radmann. Zu Beginn der WM-Affäre hatte er in der „Zeit“ gesagt: „Ich könnte beim Leben meiner sechs Kinder beschwören, dass ich felsenfest davon überzeugt bin, dass nicht ein Mensch von uns bestochen wurde.“ Am Dienstag räumte Radmann ein, dieser Satz sei „unglücklich“ gewesen: „Das würde ich nicht noch einmal sagen.“

Mit dem jetzigen Vorgehen will der DFB einen möglichen finanziellen Schaden fernhalten. „Es geht auch in diesem Fall darum, Rechtspositionen zu erhalten. In der Schweiz geschieht dies durch das sogenannte Betreibungsverfahren, durch das eine Verjährung von Ansprüchen verhindert wird. Die dazu notwendigen Schritte haben wir fristgerecht eingeleitet“, erklärte ein DFB-Sprecher. Der Verband will die Ermittlungsergebnisse der extra von ihm eingesetzten privaten Wirtschaftskanzlei Freshfields am 4. März präsentieren.

dpa/sid