Wegen des Abbrennens von Pyrotechnik muss ein 25 Jahre alter Fan des Bundesligisten Schalke 04 für ein Jahr und sechs Monate in Haft. Dies teilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am Donnerstag mit. Der 5. Strafsenat des OLG hatte das Urteil am 11. August in letzter Instanz gefällt, es ist jetzt rechtskräftig. Der Schalke-Anhänger war zuvor bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten.