Auf frostige Verhältnisse war Claudia Pechstein vorbereitet, und das lag nicht am Schnee in Salt Lake City. Der Berliner Eisschnellläuferin dämmerte schon vor ihrem Flug in die USA gestern, dass die Konkurrenz sie nach ihrem gerichtlich erwirkten Ausnahmestartrecht beim 3000-Meter-Weltcup morgen nicht mit großer Sympathie empfangen würde. „Auf die Gesichter bin ich gespannt“, hatte Pechstein angriffslustig gesagt, „vielleicht sollte ich eine Kamera mitnehmen.“
Tatsächlich schlägt ihr im Bundesstaat Utah eine Abneigung entgegen, die das entscheidende Rennen dieses Winters nicht nur wegen des juristischen Hickhacks und der fehlenden Wettkampfpraxis zum großen Harakiri geraten lässt. „Es ist für mich Motivation, Pechsteins Zeit zu unterbieten“, kündigte Olympiasiegerin Ireen Wüst im niederländischen Fernsehsender NOS an, „aber ich konzentriere mich ganz auf mich selbst.“ Die 500-Meter-Olympiasiegerin Swetlana Schurowa hingegen diktierte der „Komsomolskaja Prawda“ ihre Empfangsgrüße: „Das ist ein klassischer Fall von Doppelmoral“, rügte die Russin das Startrecht Pechsteins trotz des Schuldspruchs wegen abnormaler Blutwerte durch das Weltschiedsgericht für Sport, Cas: „Claudia hat wohl gute Anwälte und die Weltantidopingagentur nicht 100 Prozent Gewissheit“, klagte Schurowa.
Pechstein gefällt sich längst in der Rolle des Sportjustizopfers gegen den fiesen Rest der Welt. Stimuliert vom Minimalerfolg vor dem Schweizer Bundesgericht erwägt ihr Umfeld weitere Versuche, im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes zusätzliche Ausnahmegenehmigungen für Pechsteins Karriere im Konjunktiv einzuklagen. Vielen Sportfunktionären graut schon vor dem Höhepunkt der juristischen Kunststückchen. Weil Pechsteins Anwälte erst in einigen Wochen die ausführliche Begründung für ihren Klagenantrag gegen das Cas-Urteil beim Schweizer Bundesgericht einreichen müssen, gehen Fachleute davon aus, dass bis zu den Winterspielen in Vancouver vom 12. Februar an womöglich kein Urteil in der Hauptsache vorliegt. Kommt es so, müsste Pechstein ihren Olympiastart im Eilverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes einklagen. Dem Deutschen Olympischen Sportbund droht die undankbare Aufgabe, eine mögliche Medaillenkandidatin mitzunehmen, deren Olympiaergebnisse gestrichen werden, sobald das Gericht das Cas-Urteil später bestätigt.
Die galanteste Lösung des Dilemmas spricht niemand aus. Doch indirekt klingt durch, dass die Erledigung des diplomatischen Problemfalls auf sportlichem Wege in Funktionärskreisen bevorzugt würde, schließlich sorgen aktuell anfallende Dopingfälle bei Großwettkämpfen schon dafür, dass das genervte Publikum sein Vertrauen in Siegerlisten verliert. Wenn Pechstein in Salt Lake City bei der letzten Möglichkeit nicht unter die besten Acht beim Weltcup läuft, hätte sie die Qualifikation sportlich verfehlt und ihr Olympiastart wäre aus der Welt. „Ich werde volles Risiko gehen“, hat sie daher angekündigt, „es ist meine einzige Chance.“
Der DOSB mauert. „Wir werden den Wettkampf von Frau Pechstein am Freitag abwarten, um zu sehen, ob sie die Norm erfüllt“, sagt Generaldirektor Michael Vesper, „wir hoffen, dass das Gericht bald eine endgültige Entscheidung trifft. Ich halte mich an meinen alten Grundsatz als Bauminister: Auf Spekulationen sollst du kein Haus bauen.“
In seinen Grundsätzen zur Nominierung der Olympiamannschaft hat der Dachverband sich ein letztes Schlupfloch gesichert. In schwebenden Fällen wie jenem von Pechstein sieht Punkt 5.2 „eine Einzelfallentscheidung“ vor. Auch wenn Pechstein also bei Erreichen ihrer Qualifikationsnorm von ihrer Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft für Olympia vorgeschlagen würde, hätte das DOSB-Präsidium relativ feie Hand, sie dennoch lieber nicht zu nominieren.




