Am Freitag nächster Woche beginnen die Olympischen Spiele. Dann trifft sich die Jugend der Welt in Peking, um im friedlichen Wettstreit ihre besten Sportler zu ermitteln und eine Botschaft des Friedens in die Welt zu senden.

Ob Charles Friedek Teil der olympischen Bewegung sein wird, weiß der Dreispringer erst Mittwochmittag, wenn das Oberlandesgericht Frankfurt/Main seine Entscheidung bekannt gibt. Vor diesem hat der 36-Jährige geklagt, um seine Teilnahme an den Olympischen Spielen zu erzwingen.


Friedek ist nicht der Einzige, der auf dem Weg nach Peking Justitia um Hilfe bemüht hat. Vor dem friedlichen Wettstreit der Jugend der Welt stand vielfach der nicht ganz so friedliche Streit vor den Gerichten. Die Fußballvereine kämpfen vor dem Internationalen Sportgerichtshof Cas, auch Athleten und Funktionäre anderer Sportarten haben die Rechtsorgane angerufen, um sich den Traum von Olympia zu erfüllen. Die Nominierungen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und die Vorschläge seiner Verbände beschäftigen immer mehr die staatlichen Gerichte. So wie bei Schwimmerin Vipa Bernhardt, die ihre Nominierung vor dem Landgericht Kassel erstreiten wollte und ihren Antrag erst in der mündlichen Verhandlung zurückzog. Oder Bundestrainer Manfred Thiesmann, der mit seiner Klage gegen den Deutschen Schwimm-Verband (DSV) vor dem Arbeitsgericht in Hamm gescheitert ist.

Friedek glaubt an den Erfolg seiner Klage

Charles Friedek ist optimistisch, dass er mit seiner Klage nicht scheitern wird. Er wird Mittwochmittag, 13.00 Uhr, im Saal 19 E des Oberlandesgerichts sitzen, die Daumen halten und auf den Spruch des 4. Zivilsenats warten.

Im Kern geht es in seinem Fall um die Frage, wie die Formulierung „zweimal“ in den Nominierungskriterien des DLV auszulegen ist. „Zweimal“, steht dort als Erfordernis für eine Nominierung geschrieben, muss ein Dreispringer 17 Meter oder weiter gesprungen sein. Dies hat Friedek am 25. Juni bei einem Wettkampf in Wesel mit Sprüngen auf 17,04 und 17,00 Meter getan. Der DOSB vertritt aber den Standpunkt, dass die Leistung zweimal in verschiedenen Wettkämpfen erzielt werden muss. „Das ist völliger Schwachsinn“, findet Friedeks Anwalt Michael Lehner. Eine solche Formulierung habe bis 1997 in den Nominierungsrichtlinien gestanden und sei danach gestrichen worden. Also ergebe sich zwingend, dass die zweimalige Normerfüllung auch in einem Wettkampf erfolgen kann.

DOSB-Justiziar Holger Niese sieht dies naturgemäß anders und verweist daneben darauf, dass sich aus der Erfüllung der Kriterien kein Rechtsanspruch auf eine Nominierung ergebe: „Die letzte Entscheidung“, sagt Niese, „liegt immer im Ermessen des DOSB.“

DOSB unterwirft sich nicht dem Sportschiedsgericht

Auch darüber ärgern sich Lehner und sein Mandant. Denn mit Gerichten kennt sich Friedek mittlerweile aus. In der vergangenen Woche wurde seine Klage gegen den Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) vor dem Deutschen Sportschiedsgericht in Köln verhandelt. Das Schiedsgericht gab Friedek Recht, der DLV wurde verurteilt, den Dreispringer beim DOSB für die Olympischen Spiele vorzuschlagen. Der DLV tat wie ihm geheißen, doch der DOSB sah von der Nominierung Friedeks ab. Also wird weiter gestritten, nun vor den staatlichen Gerichten. „Überflüssigerweise“, wie Anwalt Lehner findet. Er kritisiert, dass sich der DOSB, lange Zeit Kämpfer für die Einführung des Sportschiedsgerichts, dessen Rechtssprechung nicht unterwirft. „Das Sportschiedsgericht wurde eingerichtet, um die staatliche Gerichtsbarkeit auszuschließen“, sagt Lehner. Denn anders als in den Verbandsgerichten ist das Schiedsgericht mit Juristen besetzt, die Verbände können deswegen in ihren Satzungen bestimmen, dass alle Streitigkeiten ausschließlich vor dem Schiedsgericht zu verhandeln sind.

„Warum der DOSB das nicht getan hat, ist mir ein Rätsel“, sagt Lehner. Er muss deswegen darauf vertrauen, dass das OLG Frankfurt seinen Argumenten folgt. Dann würde Friedek nach 2000 und 2004 zu seiner dritten Olympiateilnahme kommen. DOSB-Justiziar Niese hat angekündigt, dass sich der DOSB dem Urteil des Gerichts beugen und den Dreispringer doch noch für Olympia nominieren würde. Es wäre gerade noch rechtzeitig – heute Abend läuft die Nachnominierungsfrist ab.