Selten sind einschneidende Veränderungen im deutschen Bildungssystem durch ein genaues Datum markiert. Der 26. März 2009 ist so ein Datum. An diesem Tag trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft.

Die Konvention enthält die wegweisende Forderung, dass „Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt ... Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben“. Damit ist das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht-behinderten Menschen als verbindliches Ziel vorgegeben. Letztlich handelt es sich um eine Absage an die in Deutschland lange vorherrschende Praxis, behinderte Kinder und Jugendliche in separaten Sonder- oder Förderschulen zu unterrichten.

Das Gebot lautet Inklusion. In einem inklusiven Schulsystem lernen Kinder und Jugendliche mit und ohne Förderbedarf gemeinsam; alle werden jeweils entsprechend ihren Bedürfnissen gefördert. Noch wird in Deutschland nur ein kleiner Teil der knapp 500.000 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf inklusiv unterrichtet. In der Grundschule sind es bundesweit rund 30 Prozent, in der Sekundarstufe I knapp 15 Prozent. Allerdings variieren die Anteile zwischen den Bundesländern stark.

In Berlin liegt der Inklusionsanteil inzwischen bei über 40 Prozent. Diesen Anteil weiter zu erhöhen, ist Ziel des 2011 vorgestellten Senats-Konzepts der „Inklusiven Schule“. Es sieht vor, die Zahl der Förderschulen schrittweise zu reduzieren. Zunächst sollen vor allem Kinder mit Lern- oder Sprachbehinderungen sowie mit emotional-sozialen Problemen inklusive Regelschulen besuchen. Zur Seite stünden ihnen dort unter anderem die Sonderpädagogen der aufzulösenden Förderschulen.

Pro Bezirk soll jedoch mindestens eine Förderschule als sogenanntes Förderzentrum erhalten bleiben. Damit hätten Eltern weiterhin die Möglichkeit, ihr Kind auf eine sonderpädagogische Schule zu schicken. Unklar ist, ob und wie lange dieses Nebeneinander von Förderschulen und inklusiven Regelschulen Bestand haben wird. Und nicht nur in Berlin knirscht es bei der Umsetzung des Inklusionskonzepts, gibt es Streit um Gelder und Stellen. Die Tendenz aber ist klar: eine Abkehr von der Separation, hin zu einer Situation, in der gemeinsames Lernen von behinderten und nicht-behinderten Kindern und Jugendlichen eine Selbstverständlichkeit ist.

Auch im Bereich der beruflichen Ausbildung ist Inklusion die neue Leitidee. Noch landen Schulabgänger mit Behinderung allzu oft in Werkstätten für Behinderte statt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das will der Bund mit der 2011 gestarteten „Initiative Inklusion“ ändern. Das Programm ist Teil des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Es sieht unter anderem Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche vor. 100 Millionen Euro stehen zur Verfügung, davon 4,5 Millionen für Berlin.

So sollen bis 2016 bundesweit rund 20.000 Schüler mit Förderbedarf innerhalb der letzten beiden Schuljahre ein berufliches Orientierungsverfahren durchlaufen. Zudem sollen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt rund 1300 neue betriebliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche entstehen – davon in Berlin 59 bis Mitte 2014. Der Normalfall, so Franz Allert, Präsident des Berliner Landesamtes für Gesundheit und Soziales, müsse „der Weg in die Ausbildung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein, und nicht der Weg in die Werkstätten“.

Die „Initiative Inklusion“ ergänzt bestehende Angebote. So können junge Menschen mit Behinderung eine Ausbildung auch an sogenannten Berufsbildungswerken absolvieren. In diesen Einrichtungen werden sie umfassend bei der Berufsvorbereitung, Ausbildung und Arbeitsplatzsuche unterstützt. Das Annedore-Leber-Berufsbildungswerk in Berlin zum Beispiel bietet 27 verschiedene Berufsausbildungen an, vom Tischler bis zum Informatikkaufmann. Vorbildlich verwirklicht ist das Inklusionsprinzip bereits in sogenannten Integrationsunternehmen. Dabei handelt es sich um marktorientiert arbeitende Betriebe, die einen bestimmten Anteil behinderter Menschen beschäftigen und auch ausbilden. Zum Ausgleich damit verbundener wirtschaftlicher Nachteile erhalten sie finanzielle Zuschüsse.

All diese Maßnahmen sind keineswegs nur im Interesse der direkt Betroffenen. Man dürfe nicht übersehen, so Franz Allert, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auch volkswirtschaftlich geboten sei. „Unsere Gesellschaft kann es sich nicht leisten, dieses Potenzial an Arbeitskraft brach liegen zu lassen.“

„Angst vor Bürokratismus ist unbegründet“

Viele Betriebe hegen noch immer Bedenken, Arbeitsstellen für Schwerbehinderte einzurichten. Doch die Gesellschaft kann es sich nicht mehr länger leisten auf ihre Qualifikationen und ihr Engagement zu verzichten, meint Franz Allert, Präsident des Berliner Landesamts für Gesundheit und Soziales.

Der Berliner Senat wird im Dezember zum zehnten Mal den Integrationspreis vergeben. Damit ehrt die Stadt seit 2003 jedes Jahr ein Unternehmen, das sich in vorbildlicher Weise für Ausbildung und Beschäftigung Schwerbehinderter einsetzt. Sind die Preisträger immer vorbildlicher geworden?

Was ich feststellen kann, ist, dass der Preis zunehmend Akzeptanz in der Wirtschaft bekommt. Die Betriebe entwickeln zum Teil sehr konkrete und interessante Ideen, mit denen sie sich auf den Integrationspreis bewerben. Ein Beispiel ist die Berliner Stadtreinigung, die es mit gezielten Programmen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen geschafft hat, outgesourcte Bereiche wie die Reparatur von Papierkörben wieder in den Betrieb zurückzuholen.

Was verpassen Betriebe, die keine Menschen mit Schwerbehinderung einstellen?

Sie verpassen eine Menge! Menschen mit schwerer Behinderung sind oft hochmotiviert. Sie wollen sich selbst und ihrem Umfeld beweisen, dass sie gleichwertige Arbeitskräfte sind. Dabei wirken sie integrativ, weil auch das soziale Engagement der Kollegen gefördert wird, und sie haben nicht selten besondere Fähigkeiten. Autisten und Gehörlose können sich beispielsweise auf die Reparatur von Hardware viel besser konzentrieren als andere. Der letztjährige Preisträger, der Werkzeugbauer G-Elit, hat außerdem festgestellt, dass seine schwerbehinderten Mitarbeiter viel sorgfältiger und qualitätsbewusster arbeiten. Bei der Fertigung von Präzisionswerkzeugen ist das ein Wettbewerbsvorteil.

Warum zahlen viele Betriebe trotzdem noch lieber die Strafabgabe als Menschen mit Schwerbehinderungen einzustellen?

Das wissen wir nicht genau. Es gibt jedoch zwei Argumente, die wir des öfteren hören. Das eine ist die Angst vor dem Bürokratismus, die aber größtenteils unbegründet ist. Integrationsfachdienste helfen Unternehmen bei der Antragsstellung. Und wer unsicher ist, welche Ausstattung er für einen barrierefreien Arbeitsplatz braucht, kann den technischen Beratungsdienst des Integrationsamts hinzuziehen.

Und die zweite Sorge?

Die betrifft den besonderen Kündigungsschutz. Viele Unternehmen haben Angst, dass sie einen schwerbehinderten Mitarbeiter nie wieder loswerden, auch nicht, wenn er als Arbeitskraft ausfällt. Es stimmt zwar, dass schwerbehinderte Menschen einen besonderen Kündigungsschutz genießen und nicht ohne Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden dürfen. Das soll und kann aber nicht bedeuten, dass sie unkündbar sind. In den meisten Fällen, etwa 80 Prozent, stimmen wir zu. Die Auflage soll nur verhindern, dass jemandem aufgrund seiner Schwerbehinderung gekündigt wird.

Sie vergeben Investitionskostenzuschüsse an Betriebe, die einen Arbeitsplatz behindertengerecht ausstatten wollen. Wie sollten interessierte Unternehmen vorgehen?

Sie sollen einfach eine Mail an das Integrationsamt schicken oder zum Telefon greifen und uns sagen, was sie vorhaben. Wir veranlassen dann alles Weitere, stellen den Kontakt zu den Arbeitsagenturen oder Integrationsfachdiensten her. Wir können helfen; die Mittel sind da.

Mit einem Warnruf an Politik und Wirtschaft hat Ursula Engelen-Kefer als Expertin des Sozialverbands Deutschland in Berlin-Brandenburg, kürzlich auf den dramatischen Anstieg von Arbeitslosigkeit und Armut für Menschen mit Behinderungen hingewiesen. Was läuft schief?

Ich kann Frau Engelen-Kefers Aussage hinsichtlich der Dramatik nicht nachvollziehen. Innerhalb des vergangenen Jahres hat sich die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen in Deutschland um 2,8 Prozent verringert, in Berlin um 2,5 Prozent. Aber Frau Engelen-Kefer weist auf einen wichtigen Punkt hin. Die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter hat sich nicht in gleichem Maße reduziert wie die Arbeitslosigkeit insgesamt. Die Arbeitsagenturen müssen ihre Vermittlungs-Anstrengungen verstärken. Und ich habe den Eindruck, dass das auch gerade passiert.

Sie meinen mit der Initiative Inklusion? Bis 2016 stellt der Bund den Ländern 100 Millionen Euro zur Verfügung, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu fördern.

Genau, die Initiative eröffnet zum Teil komplett neue Handlungsfelder. In Berlin sollen zum Beispiel innerhalb von zwei Jahren für schwerbehinderte Arbeitslose, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, 180 Stellen auf dem ersten Arbeitsmarkt geschaffen werden. Hier sind Arbeitsagenturen und Jobcenter gefordert, denn wir können und dürfen nicht vermitteln. Aus meiner Sicht ist das ein enorm wichtiger Schritt: Wir müssen die Potenziale schwerbehinderter Menschen stärker nutzen. Angesichts der demografischen Entwicklung können wir es uns als Gesellschaft gar nicht leisten, ihre Qualifikationen und ihr Engagement brachliegen zu lassen.

Was ist außerdem für Berlin geplant?

Es gibt zwei weitere große Handlungsfelder. Ab diesem Jahr gibt es mehr Betreuer, die junge Menschen mit Schwerbehinderung im Übergang von Schule zu Beruf begleiten. Zwei Jahre vor Abschluss können die Schüler ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten in Praktika oder Workshops testen. Dafür steht allein in diesem Jahr eine Million Euro aus Bundes- und Landesmitteln bereit. Außerdem sollen innerhalb von zwei Jahren 59 neue Ausbildungsplätze geschaffen werden. Dafür gibt es je 600.000 Euro aus Bundes- und Landesmitteln.

Das Gespräch führte Lena Bulczak