Ein Kreuzfahrtschiff mit 3000 Passagieren ist kein Ort der Ruhe. Lärmbelästigungen durch Musik und Showveranstaltungen sind für Kreuzfahrtschiffe in dieser Größe üblich und stellen keine Reisemängel dar, entschied das Amtsgericht Wiesbaden (Az. 92 C 4334/14). Im verhandelten Fall hatten die Kläger eine 14-tägige Alaska-Kreuzfahrt gebucht. Ihre Kabine befand sich über dem Theater des Schiffes, in dem täglich Veranstaltungen stattfanden. Die Kläger protokollierten den Lärm und wandten sich an den Gästeservice. Dieser bot einen Kabinenwechsel an, jedoch nur bis zur Hälfte der Strecke, dann hätten sie in ihre alte Kabine zurückgemusst. Die Kläger lehnten diesen Umzug ab, weil er keine dauerhafte Lösung darstellte, und verlangen mit ihrer Klage eine Reisepreisminderung. Die Lärmimmissionen stellen keinen Reisemangel dar entschied das Amtsgericht Wiesbaden. Laut Protokoll der Kläger endete der Lärm maximal um 22.30 Uhr.
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