Wer an Flughäfen in den USA oder Kanada Getränke oder Kosmetika im Duty-Free-Geschäft einkauft, darf sie ab sofort beim Umsteigen an EU-Flughäfen im Handgepäck mitnehmen, bestätigte der Flughafenverbands ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen) gegenüber Morgenpost Online.
Hintergrund sind die beiden neu beschlossenen Verordnungen 133/2010 und 134/2010 der Europäischen Kommission vom 4. Februar 2010. Danach wird die seit November 2006 gültige Vorschrift gelockert, die nur die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord in maximal zehn 100-Milliliter-Behältern erlaubte.
Eine Flasche Gin oder eine größere Flasche Parfum, die ein Transferpassagier etwa vor dem Abflug in Boston gekauft hatte, wurde bisher bei der Weiterreise innerhalb der EU am Flughafen ersatzlos konfisziert, das ist jetzt, zumindest für Reisende aus den USA und Kanada, vorbei.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Getränke und Kosmetika in einer manipulationssicheren Tüte verpackt sind – das sind durchsichtige feste Plastikbeutel mit 15 Millimeter breitem rotem Rand. Passagiere, die am Airport einkaufen, sollten aber die Zollfreigrenze beachten: Bei mehr als einem Liter Spirituosen fallen Einfuhrabgaben an.
„Die Flughäfen begrüßen die Lockerung der Duty-Free-Regelung für die Transferpassagiere aus den USA und Kanada. Dadurch wird die Menge der einbehaltenen Flüssigkeiten an den Transferkontrollstellen der Flughäfen weiter reduziert werden“, sagt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbands ADV.
Das Flüssigkeitsverbot könnte bald gänzlich ein Ende haben. Nach einem Vorschlag der EU-Kommission soll das Flüssigkeitsverbot im Handgepäck in zwei Stufen fallen. Ab dem 29. April 2011 sollen zunächst Transferpassagiere aus Nicht-EU-Staaten Duty-free-Einkäufe wie Spirituosen und flüssige oder gelartige Kosmetikartikel, die in in manipulationssicheren Plastiktüten verpackt sind, mit an Bord nehmen dürfen. Im zweiten Schritt soll ab 29. April 2013 das Flüssigkeitsverbot komplett aufgehoben werden.





