Die Airlines bieten vereinzelte Verbindungen auf der Grudnlage eines SIchtfluges an. „Wem das zu unsicher erscheint, kann auch eine Umbuchung verlangen“, sagt der Frankfurter Flugrechtsexperten Prof. Ronald Schmid. Wenn die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) solche Flüge in der gegenwärtigen Situation für unverantwortlich halte, müsse der Laie nicht zu einem anderen Ergebnis kommen.
Letztlich müssten solche Streitfälle aber ohnehin von Gerichten entschieden werden, sagte Schmid. Da könne es sein, dass Richter bei einer zunehmenden Zahl unfallfreier Sichtflüge zugunsten der Fluggesellschaften entscheiden. Dieser Punkt sei gegenwärtig aber sicher noch nicht erreicht. Ein gewisses „Restrisiko“ bleibe aber dennoch beim Passagier, dass er auf zusätzlichen Kosten sitzenbleiben könnte.
Klar ist laut Schmidt die Haftungsfrage im Falle eines Absturzes geregelt. Da müssten die Fluggesellschaften auch für Fehlleistungen ihrer Angestellten einstehen. Die Piloten, die auf Anweisung ihrer Gesellschaften die Sichtflüge durchführten, seien zwar für ihre Maschine verantwortlich. Ein zusätzliches Haftungsrisiko gingen sie aber nicht ein.
Der Anwalt zeigte sich verwundert über die Teilöffnung des Luftraums, bevor sichere Erkenntnisse über die Konzentration der Vulkanasche vorlagen. Auch die Argumentation, dass bereits Flugzeuge unfallfrei geflogen seien, könne ihn nicht überzeugen. „Das erinnert mich an ein kleines Kind, das sagt, dass es auch gestern nicht auf einem zugefrorenen See eingebrochen ist.“
Auf Sicht fliegen normalerweise nur kleine Flugzeuge, etwa Sportflieger oder Hubschrauber. Dabei gelten vergleichbare Prinzipien wie beim Autofahren auf der Straße: Der Pilot handelt auf eigenes Risiko, ist ganz auf sich allein gestellt und muss selbst auf alles reagieren, was um ihn herum passiert. Er ist dafür verantwortlich, Kollisionen zu vermeiden und den richtigen Kurs einzuhalten. Unterhalb von 3000 Metern mischt sich die Flugsicherung prinzipiell nicht ein.
Eine Erlaubnis der Flugsicherung müssen die Piloten erst einholen, wenn sie im Sichtflug auf mehr als 3000 Meter steigen wollen und damit allmählich in die Nähe der von Fluglotsen gelenkten Ströme der großen Passagierjets kommen, die im reinen Instrumentenflug zwischen den internationalen Flughäfen unterwegs sind.
Um Zusammenstöße zu vermeiden, dürfen Sichtflieger in diese Höhen nur mit Einverständnis der Flugsicherung aufsteigen und bekommen von deren Lotsen dann im Gegenzug feste Höhen, Kurse und Geschwindigkeiten zugewiesen, an die sie sich halten müssen. Dieses Verfahren nennt sich dann kontrollierter Sichtflug.
dpa/AFP/heg





