Der Betreiber eines Internetforums ist für beleidigende Beiträge Dritter mitverantwortlich. Er kann dazu verurteilt werden, die Beleidigungen zu entfernen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil. Damit wird der Beleidigte stärker geschützt. Der Foren-Betreiber darf es nicht dabei belassen, den Geschädigten an den ursprünglichen Verfasser der beleidigenden Äußerungen zu verweisen.

Anlass des Urteils ist ein Rechtsstreit zwischen einem Verein gegen Kinderpornografie im Internet und einem Internetnutzer. Dieser stellte in einem Forum die Absichten des Vereins infrage und warf ihm Pädophilie vor: „Die Organisation ist ein Deckmantel, unter dem man sich im Dreck suhlt“, hieß es dort.

Zwei Beiträge dieser Art erschienen im Internet jeweils unter Pseudonym. Die Identität des hinter dem Nickname „Rumtrauben“ steckenden Autors „Rumtrauben“ war den Beteiligten bekannt, die von „Katzenfreund“ nicht. Der Vorstand hielt sich an den Forums-Betreiber und verklagte ihn auf Unterlassung.

Der Betreiber sah sich für den Inhalt der Meinungsbeiträge jedoch nicht verantwortlich. Er stellte in dem Forum lediglich klar, dass er sich inhaltlich von dem Vorwurf distanziere, dass es sich um einen Tarnverein handele. Doch die Karlsruher Richter gingen weiter. Sie bejahten grundsätzlich den Anspruch gegen den Foren-Betreiber, die Beiträge zu entfernen.

Der Kläger brauche sich nicht auf den Verfasser der ehrverletzenden Behauptungen verweisen lassen. Laut der Urteilsbegründung kann sich ein Foren-Betreiber nicht auf das Argument berufen, dass der Beitrag in einem Meinungsforum erschienen sei und er nur die technischen Voraussetzungen geschaffen habe.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs bekommt das Oberlandesgericht Düsseldorf den Fall zurück. Die Richter dort müssen nun den Inhalt der ehrverletzenden Beiträge prüfen und dann endgültig über die Unterlassungsklage entscheiden.

AP/dpa/oht