2004

24. MÄRZ: Die EU-Kommission verhängt eine Rekordstrafe von 497 Millionen Euro gegen Microsoft wegen Verstößen gegen den fairen Wettbewerb. Die EU verlangt, dass Microsoft sein Betriebssystem Windows ohne den Media Player vermarktet. Zudem muss Microsoft konkurrierenden Herstellern von Server-Programmen alle nötigen Informationen bereitstellen, damit diese ihre Programme mit Windows verbinden können.

8. JUNI: Microsoft klagt gegen die Entscheidung vor dem EU-Gericht Erster Instanz in Luxemburg.

25. JUNI: Microsoft beantragt beim Gericht die Aussetzung der Auflagen bis zu einem Urteil, das Jahre dauern kann.

22. DEZEMBER: Das Gericht lehnt die Aussetzung ab.

2005

10. NOVEMBER: Die Kommission setzt Microsoft eine Frist bis zum 15. Dezember zur Umsetzung der Auflagen. Andernfalls droht die Behörde mit täglichen Sanktionen von zwei Millionen Euro. Sie wirft Microsoft vor, Konkurrenten zu hohe Preise für Informationen abzuverlangen, die ihre Programme mit Windows verknüpfen wollen. Zudem seien die Informationen für andere Unternehmen unzureichend.

15. DEZEMBER: Microsoft legt Informationen über die Preise vor, die es von anderen Serverherstellern für die Verbindung mit Windows verlangt.

22. DEZEMBER: Die EU-Kommission beanstandet formal die Dokumentation von Microsoft für den Serverzugang und unternimmt damit den ersten Schritt hin zu neuen Strafen.

2006

25. JANUAR: Microsoft bietet an, Teile des Quellcodes seiner Arbeitsgruppenserver Lizenznehmern zugänglich zu machen.

10. MÄRZ: Die Kommission erklärt, sie halte Microsofts Antwort auf die Beschwerden zur Dokumentation für unzureichend.

29. MÄRZ: EU-Kommission äußert Bedenken auch zu dem geplanten neuen Microsoft Betriebssystem Vista. Sollte es auch in diesem Fall zu einem formalen Verfahren kommen, wäre dies ein neuer Fall, der getrennt behandelt würde.

24. BIS 28. APRIL: Öffentliche Verhandlung vor dem EU-Gericht in Luxemburg über die im Juni 2004 von Microsoft eingereichte Klage.

12. JULI: Die EU-Kommission verhängt eine neue Strafe von 280,5 Millionen Euro, weil Microsoft die zwei Jahre alten Auflagen zu den Serverinformationen nicht erfüllt habe. Dies entspricht einer Buße von 1,5 Millionen Euro pro Tag seit dem 15. Dezember 2005. Zugleich droht die Kommission bei weiteren Verstößen mit einer Buße von bis zu drei Millionen Euro täglich. Microsoft kündigt eine neue Klage an.

2007

1. MÄRZ: Die Kommission bemängelt die von Microsoft festgesetzten Preise für die Schnittinformationen, mit denen Server-Programme anderer Hersteller mit Windows-Rechnern verbunden werden können. Dies betrifft auch Informationen zum neuen Betriebssystem Vista. Die EU droht Microsoft mit einem neuen Zwangsgeld in ungenannter Höhe, maximal aber im bereits festgesetzten Rahmen von drei Millionen Euro pro Tag.

23. APRIL: Die EU-Kommission warnt, dass sie eine neue Art von Kartellstrafe gegen Microsoft erwägt, falls sich der Software-Riese weiter nicht an EU-Auflagen hält.

2. MAI: Die EU gibt bekannt, mit der Veröffentlichung von Richtlinien gegen den Missbrauch marktbeherrschender Stellung durch Unternehmen bis zum Microsoft-Urteil abzuwarten.

17. SEPTEMBER: Das EU-Gericht erster Instanz gibt sein Urteil bekannt. Die Richter bestätigen darin im wesentlichen die Entscheidung der EU-Kommission und erklären sowohl das Bußgeld als auch die Auflagen für rechtens.

Reuters/lw