Die Bedrohung ist kein Einzelfall: Jedes Jahr werden mehrere hundert ähnlicher Vorfälle von der Polizei registriert, bei denen gefährliche Gegenstände, meistens Steine, von Brücken auf vorbeifahrende Autos geworfen werden. Einer der schlimmsten dieser Art geschah im Februar 2000, als Jugendliche mit Steinwürfen auf PKWs zwei Frauen töteten und fünf Personen verletzten. Die diskutierten Gegenmaßnahmen reichen von Kameraüberwachung bis hin zu Fangnetzen. Bei rund 37.000 Straßenbrücken in Deutschland wären solche Schutzmaßnahmen jedoch höchst aufwendig.
Sicherheitsfolien wie Securlux, die die „Auto Bild“ in Ihrem Artikel beschreibt, könnten Autofahrer schützen und mit Einbau nur rund 150 Euro kosten. Warum der Gesetzgeber eine Zulassung für die Frontscheibe blockiert, ist für die Redaktion ein Rätsel: „Diese Folie kann Leben retten, aber die EU verbietet sie“, titelt die Autozeitschrift. Bei dem Produkt des Nürnberger Unternehmens Foliatec handelt es sich um eine bis zu sechslagige, hochstrapazierfähige Polyesterfolie, die von innen auf die Scheibe geklebt wird. Sie bietet je nach Version Schutz bis zur Norm „Durchwurfhemmung P3A“. Dabei muss sie dem dreimaligen Aufprall einer Stahlkugel von 4,1 Kilo Gewicht aus 6 Metern Höhe aushalten. So ziemlich das gleiche Szenario, das auch bei einem Brückenattentat zu erwarten wäre.
Die Polizei hat dieses Potenzial erkannt und schützt bei einigen Einheiten Streifenwagen so gegen Wurfgeschosse von Demonstranten und Kriminellen. Doch an Privatfahrzeugen verbietet die EU-Richtlinie ECE/43 faktisch den Einsatz von zusätzlichen klaren Folien an der Frontscheibe und den Seitenscheiben. Denn dort sind 70 bzw. 75 Prozent Mindestlichtdurchlässigkeit und eine besondere Kratzfestigkeit vorgeschrieben. Ein Limit, das die meisten Serienhersteller mit ihren starken Tönungen bereits ab Werk voll ausschöpfen.
Obwohl die Folie eine Transparenz von 85 Prozent besitzt, ist eine legale Montage somit nahezu unmöglich. „Es ist absolut unverständlich, dass ich mit einer stark getönten Sonnenbrille Autofahren darf, aber keine klare Folie auf der Frontscheibe anbringen darf“, so Michael Böhm, Geschäftsführer von Foliatec. Auch das Argument des Gesetzgebers, dass Kratzer auf der Folie, nachts zur Blendung durch entgegenkommende Autos führen könnten, ist nicht stichhaltig“, so Böhm weiter. Bislang darf die Folie auf die Heckscheibe und neuerdings auch auf Seitenscheiben verklebt werden.
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