Gerhard L., Berlin: Ich habe ein Reihenhausgrundstück, das 5,5 mal 45 Meter groß ist. Darf ich darauf ohne eine amtliche Genehmigung ein Gartenhaus als Unterstand für Gartenmöbel und Gartenwerkzeug aufstellen? Falls das möglich ist, wie hoch darf das Haus dann sein?

Christian Brückner: Die Berliner Bauordnung unterwirft die Errichtung von Gebäuden einem Genehmigungserfordernis durch das zuständige Bauamt. Hierzu bestimmt § 55 der BauO Bln, dass die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen einer Baugenehmigung bedürfen. Ausnahmen – sogenannte genehmigungsfreie Vorhaben – sind in den §§ 56ff BauO Bln geregelt.

Von einer Genehmigung freigestellt sind unter anderem Gebäude, die keine Aufenthaltsräume aufweisen. Hierzu sollen auch Bienenhäuser und kleinere Gartenhäuser zum Unterstellen von Gartengeräten gehören. Die Baulichkeit sollte, um das Merkmal des „Kleinseins“ zu erfüllen, allerdings so klein wie möglich gehalten werden und sollte ausschließlich dem Zweck der Unterstellung von Gartengeräten und keinesfalls zum Aufenthalt von Personen dienen. Andernfalls brauchen Sie eine Baugenehmigung.

Rechtshinweis: Wir bemühen uns, möglichst viele Fragen zu beantworten. Dennoch behalten die Experten sich vor, bestimmte Bereiche auszuklammern. Bei sensiblen Fragen werden die Nachnamen auf Wunsch anonymisiert. Einen Rechtsanspruch auf eine Antwort haben Sie nicht. Eine Haftung ist ausgeschlossen.

Wenn Sie Fragen an unsere Experten haben, können Sie diese per E-Mail schicken an ratgeber@morgenpost.de oder per Post an Berliner Morgenpost, Stichwort Ratgeber, Kurfürstendamm 21-22, 10874 Berlin