Sabrina F., Lankwitz: Meine 72-jährige Mutter besitzt die Hälfte eines Zweifamilienhauses. Sie möchte mir diesen Teil überschreiben, natürlich mit lebenslangen Wohnrecht für sie. Wenn ich der neue Besitzer bin, aber weiterhin in einer Mietwohnung wohne, muss ich dann für alle anfallenden Kosten aufkommen? Wenn ja, kann ich diese auch steuerlich absetzen? Was würde sich für mich ändern?
Carsten Brückner: Wenn Sie zur Hälfte Eigentümerin einer Immobilie werden, dann sind Sie mit dem/der anderen Eigentümer/in gemeinsam verpflichtet, die Immobilie instand zu halten und die Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen. Sie haben als Eigentümerin für die anfallenden Kosten anteilig aufzukommen. Der Umstand, dass Sie die Immobilie nicht selbst bewohnen, ändert nichts an den gegebenen Pflichten.
Aufwendungen für die Immobilie können dem Finanzamt gegenüber geltend gemacht werden. Wenn Ihre Mutter weiterhin verpflichtet sein soll, die Kosten für die von ihr bewohnte Immobilie zu tragen, kann zu Gunsten Ihrer Mutter ein Nießbrauchrecht bestellt und im Grundbuch eingetragen werden. Ihrer Mutter stehen dann auch die etwaigen Erträge aus der Immobilie zu, nicht nur die Pflicht, die Kosten zu tragen. Oder Sie vereinbaren mit Ihrer Mutter eine Miete, aus der Sie als Eigentümerin dann die Kosten der Immobilie bestreiten können.
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