Was sind eigentlich Drittanbieter? Zählen dazu auch Nummern wie 11832- oder 0900-Nummern? Da steht Auskunft, aber tatsächlich handelt es sich um Hotlines. Ich habe im Moment Probleme damit, obwohl ich keine dieser Nummern gewählt habe.

Eva Bell, Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin: Das Thema Drittanbieter ist besonders für Verbraucher relevant, die über einen klassischen Mobilfunkvertrag mit monatlicher Abrechnung verfügen.

Mobilfunkunternehmen zieht für andere Anbieter Geld ein

In einem solchen Fall besteht ein Vertrag zwischen dem Mobilfunkunternehmen und dem Kunden. Das Mobilfunkunternehmen rechnet dann in der Regel per Rechnung die in Anspruch genommenen Dienste und Leistungen wie etwa Telefonieren, SMS-Versand oder Internetnutzung ab. Falls ein Flatratetarif vorliegt, sind möglicherweise manche Leistungen von einem monatlichen Festpreis abgedeckt.

Nun kann es vorkommen, dass Rechnungsposten sogenannter Drittanbieter auf der monatlichen Rechnung auftauchen. Zumeist wird dieser Posten auf der Rechnung dann auch unter dem Namen des Drittanbieters aufgeführt.

Der Begriff „Drittanbieter“ erklärt sich daraus, dass nicht der Mobilfunkanbieter, sondern ein anderes Unternehmen eigene Leistungen in Rechnung stellt, und die Kosten dafür über den Mobilfunkanbieter - sozusagen als Zahlstelle - einziehen lässt, der sie dann an ihn weiterleitet.

Abofallen machen Handynutzer zu unfreiwillige Kunden

Viele Verbraucher werden eher unfreiwillig zu Kunden solcher Drittanbieter, etwa als Opfer von Abofallen. Der Auslöser für ein solches kostenpflichtiges Abo versteckt sich häufig hinter unscheinbar wirkenden Werbebannern oder versteckten Links. Ein Klick darauf reicht aus und die Abofalle schnappt zu.

Der Drittanbieter verfügt nun über die Telefonnummer des Mobilfunkkunden und kann die entstehenden Kosten für die Nutzung seiner Dienste über das Mobilfunkunternehmen einziehen lassen. Die Kunden bemerken meistens erst mit der monatlichen Abrechnung, dass sie Opfer einer solchen Abofalle geworden sind.

Unabhängig von der juristischen Frage, ob ein solcher vom Drittanbieter behaupteter Vertrag überhaupt wirksam ist, tragen zunächst die Mobilfunkkunden die Last, sich damit auseinanderzusetzen und gegebenenfalls das Geld zurückzufordern, wenn etwa das Mobilfunkunternehmen den Rechnungsbetrag direkt vom Konto eingezogen hat.

Drittanbietersperre für den Handyvertrag einrichten lassen

Um als Verbraucher dieser Gefahr zu entgehen, können Sie von Ihrem Mobilfunkanbieter verlangen, kostenlos eine Drittanbietersperre für Ihren Vertrag einrichten zu lassen. Damit wird Drittanbietern die Möglichkeit genommen, direkt auf Ihre Handynummer zuzugreifen. Außerdem darf das Unternehmen dann keine Dienste von Drittanbietern über die normale Mobilfunk-­rechnung abrechnen.

In der Regel bietet diese Sperre ausreichenden Schutz vor unerwünschten Drittanbietern. Einzelne Rufnummern oder Rufnummernbereiche, wie etwa Premium- und Servicedienste (wie 0900er oder 0180er-Nummern) oder gewisse Kurzwahldienste sind von einer Drittanbietersperre nicht umfasst, können beim Mobilfunkbetreiber aber separat gesperrt werden. Gleiches giilt übrigens auch für Festnetzanschlüsse.

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