Die Baulücke auf dem Grundstück gleich gegenüber dem Mietshaus, in dem ich seit 14 Jahren wohne, wird seit vergangenen September mit einem sechsgeschossigen Neubau geschlossen. Da die Arbeiten schon früh um 7.30 Uhr beginnen und sogar an Sonnabenden gearbeitet wird, bedeutet das eine große Lärmbelastung. Zudem sind meine Fenster zur Straße hin seit Baubeginn deutlich stärker verschmutzt. Kann ich wegen des belastenden Lärms (ich arbeite zeitweise zu Hause) und/oder wegen des Schmutzes eine Mietminderung durchsetzen oder gibt es eine andere Möglichkeit, beispielsweise direkt an den Bauherrn des gegenüberliegenden Grundstücks heranzutreten?
Reiner Wild Die Rechtsprechung zur Mietminderung bei Baulärm vom Nachbargrundstück ist sehr restriktiv und für Mieter oft nicht zufriedenstellend. Grundsätzlich ist auch bei Baulärm vom Nachbargrundstück der eigene Vermieter wegen möglicher Mietminderung der Anspruchsgegner. Denkbar ist natürlich auch, dass der Baulärm aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften heraus nicht zulässig ist. Um das in Erfahrung zu bringen, müssten Sie sich an das zuständige Bezirksamt wenden.
Die Belastungen müssen erheblich sein
Ob eine Mietminderung in Frage kommt, hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst muss die Beeinträchtigung nicht unerheblich sein. Sie muss zudem dokumentiert und beweisbar sein, zum Beispiel durch Zeugen und Lärmprotokolle.
Aber auch dann ist der Anspruch auf Mietminderung keinesfalls sicher. Es kommt darauf an, ob der Mieter bei Bezug der Wohnung damit rechnen konnte, dass das Nachbargrundstück irgendwann einmmal bebaut werden könnte. Geht das Gericht davon aus, dass der Mieter mit der Bebauung rechnen musste, wird es den Minderungsanspruch verneinen. Es gibt auch eine Rechtsprechung, nach der man in Berlin immer mit Baulärm rechnen müsse und dies eben zu einem großstädtischen Leben gehöre. Eine Minderung sei von daher ausgeschlossen.
Rat eines Juristen einholen
Es empfiehlt sich deshalb wegen des Kündigungsrisikos bei Mietminderung dringend, vor einer Minderung der Miete bei Baulärm eine Rechtsberatung aufzusuchen.
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