Ich suche seit geraumer Zeit eine neue Wohnung und hatte schon bei mehreren Besichtigungen den Eindruck, dass andere Wohnungssuchende den Vermittlern offenbar Angebote einer „Prämie“ machen, wenn sie die Wohnung bekommen. Ist das rechtens und was kann man dagegen tun?

Reiner Wild: Ist ein Wohnungsvermittler bzw. Makler von einem Vermieter beauftragt, für seine freie Wohnung einen Mieter zu suchen, dann darf er von den Wohnungssuchenden kein „Schmiergeld“ und keine Prämie entgegennehmen. Dies wäre ein Verstoß gegen das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung und eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro belegt werden kann.

Konkret stellt sich aber die Frage, wie diese Entgegennahme des Schmiergeldes bewiesen werden kann. Der „schmierende“ Wohnungssuchende wird kein Interesse an einer Anzeige haben. Wer zufällig davon Kenntnis erhält, sollte weitere Zeugen benennen können. Die massive Wohnungsknappheit hat allerhand unschöne Begleiterscheinungen bei der Wohnungssuche auf dem privaten Wohnungsmarkt.

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