Leserfrage: Kann man bei der Niederschrift eines Testaments, wenn der Textumfang es erfordert, auch die Rückseite des Blattes nutzen, oder muss ein zweites Blatt verwendet werden?

Dr. Max Braeuer: Für die Errichtung eines Testamentes gibt es strenge Formvorschriften. Wenn diese Form nicht beachtet wird, kann das ganze Testament unwirksam sein. Deshalb ist es sehr berechtigt, auch diese etwas überraschende Frage zum Abfassen eines Testamentes zu stellen.