Leserfrage: Ich habe für meine beiden Söhne leider nur eine Eigentumswohnung zu vererben. Im Grunde kein Problem, jeder kriegt die Hälfte. Aber: Einer meiner Söhne ist mit einer Frau verheiratet, die seit dem Kennenlernen meines Sohnes (und dem Rest der Familie, der zahlreich ist) keinen Kontakt möchte, zu Einladungen nicht erscheint, sich von sich aus nie meldet und überhaupt den Kontakt auch zu ihren Eltern und uns unterbindet bzw. in keiner Weise fördert. Sehe ich meinen Sohn einmal alleine, trifft alle 20 Minuten eine SMS ein, in der sie nach seinem Verbleib fragt und ihn drängt, das Treffen abzukürzen. Das ist seit 20 Jahren nun der Fall, und da für mich auch nach Fragen meinerseits nicht ersichtlich ist, warum dies so ist, sehe ich nicht, dass meine Schwiegertochter irgendetwas ändern will. Wie vermeide ich, dass meine Schwiegertochter irgendetwas im Falle erbt – auch wenn er das durch mein Ableben ja schon geerbt hat. Muss ich ihn enterben? Welche Möglichkeiten habe ich?

Dr. Max Braeuer: So unsympathisch, wie Sie Ihre Schwiegertochter beschreiben, möchte man vermuten, dass die Ehe nicht mehr lange halten wird. Wenn sie geschieden wird, entstehen natürlich die Probleme, die sie befürchten, nicht. Ihr Sohn muss ja aber nicht dieselbe Auffassung haben wie seine Mutter. Wenn die Ehe gut geht, kann das Problem entstehen, das Sie ansprechen. Beim normalen Verlauf der Dinge werden Sie früher sterben als Ihr Sohn. Er wird Sie also beerben. Es kann dann nun sein, dass er wiederum früher stirbt als seine Frau. Als seine Witwe wird sie ihn beerben, entweder kraft Gesetzes oder aufgrund eines Testamentes. Der Nachlass Ihres Sohnes wird aus allem bestehen, was er besessen hat. Dazu gehören dann natürlich auch die Dinge, die er von seinen Eltern geerbt hat. Das geht dann im Wege des Erbes ganz oder teilweise an Ihre Schwiegertochter.