Leserfrage: Ich habe vor etwa acht Jahren meiner Tochter eine Eigentumswohnung überschrieben. Wie wäre es im Falle einer Scheidung? Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder. Würde diese Wohnung in den Zugewinn der Ehe mit hineinzählen oder würde die Wohnung, die nur auf den Namen meiner Tochter läuft, vollkommen außen vor sein?
Dr. Max Braeuer: Wenn die Ehe Ihrer Tochter geschieden werden sollte, kann jeder der beiden Eheleute verlangen, dass der Zugewinn ausgeglichen wird. Dabei wird berechnet, welcher der beiden Partner den größeren Vermögenszuwachs während der Ehe hatte. Derjenige mit dem höheren Zuwachs muss dem anderen die Hälfte der Differenz zwischen seinem und dem Zuwachs des anderen als Zugewinnausgleich abgeben. Das ist das relativ einfache Prinzip der Zugewinngemeinschaft, das aber im Detail doch ziemlich kompliziert ist.


