Leserfrage: Mein Lebenspartner und ich haben vor 20 Jahren ein notarielles Testament errichtet, in dem wir uns gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt haben. D.h. jeder hat eine Ausfertigung, in der der andere Partner als Alleinerbe benannt ist. Aktenzeichen und Datum sind identisch. Nun sind wir beide schon in fortgeschrittenem Alter, und mein Partner ist körperlich behindert. Um ihn zu entlasten und gleichzeitig sicherzustellen, dass es ihm auch nach meinem Ableben gut geht, plane ich, mein notarielles Testament wie folgt zu ändern. Erbe soll eine gemeinnützige Tierschutzorganisation sein, aber ich setze meinem Partner ein Vermächtnis aus: Er soll monatlich aus meinem Nachlass einen festgesetzten Betrag erhalten, der ihm ein komfortables Leben mit den für ihn erforderlichen Hilfen ermöglicht. Für einen unerwarteten Bedarf soll er jährlich noch einen zusätzlichen Betrag erhalten. Der von mir noch festzusetzende Betrag soll ihm automatisch zu Beginn eines jeden Monats ausgezahlt werden, solange er lebt. Für die Organisation bleibt trotzdem noch ausreichend übrig. Nach seinem Ableben soll der gesamte restliche Nachlass an diese gemeinnützige Organisation fallen.
Nun meine Frage: Die beiden Testamente sind beim Gericht hinterlegt. Wenn ich meine Ausfertigung zurückfordere beziehungsweise für ungültig erkläre, wird dann auch seine Ausfertigung ungültig? Diese soll ja bestehen bleiben. Mein Partner hat noch ein erwachsenes Kind, von dem er seit Jahren nichts mehr gehört hat. Dieses Kind soll nichts von meinem Nachlass erhalten. Als Testamentsvollstrecker will ich eine Nachlassagentur benennen, die ihm bei allen anfallenden Fragen und Erledigungen zur Hand gehen soll und der gegenüber er weisungsberechtigt ist. Haben Sie Erfahrungen mit diesen Agenturen? Ich will ganz sichergehen, dass meine Vermächtnisse auch eingehalten werden. Gibt es da eine Klausel, die die korrekte Ausführung sicherstellt? Mir wurde gesagt, dass ich auch nur meine Ausfertigung des Testaments zu widerrufen brauche um ein neues zu errichten. Stimmt das? Müssen nicht beide Partner bei einem notariellen Testament ihr Einverständnis bekunden? Ich bin sehr verunsichert und bitte um Ihren Rat, bevor ich einen irreversiblen Fehler mache.


