Leserfrage: Meine Mutter ist 2019 mit 97 Jahren verstorben. Sie hat im Jahr 1991 ein Testament gemacht, meine Schwester und ich sind Vorerben für ein vermietetes Haus mit vier Mietparteien, in dem auch ich wohne und das ich seit Jahren verwaltet hatte. Im Testament hat sie Vermächtnisse angeordnet. Da meine Mutter Angst hatte, dass die Vermächtnisse nicht ankommen, hat sie im Jahre 2013 verfügt, dass vom Gericht ein Testamentsvollstrecker eingesetzt wird. Das Gericht hat nun einen Testamentsvollstrecker eingesetzt, der auch das Haus verwaltet, da das Gericht nicht erkennen konnte, dass meine Mutter nur die gerechte Verteilung der Gegenstände wollte. Im Jahr 2009 hat meine Mutter eine Generalvollmacht für meine Schwester und für mich (jeder einzeln) erteilt, die Vollmacht soll durch den Tod ebenfalls nicht erlöschen. Nun meine Fragen: Was kann ich mit der Vollmacht noch machen? Kann der Testamentsvollstrecker nicht alleine über alles bestimmen? Wer kontrolliert den Testamentsvollstrecker?
Dr. Max Braeuer: Ihre Mutter hat offenbar ein recht kompliziertes Testament hinterlassen. Für einen Teil ihres Vermögens, nämlich für das Mietshaus, hat sie ihre Töchter nur als Vorerben eingesetzt. Für das übrige Vermögen, das neben dem Haus bestanden hat, sind Sie uneingeschränkte Erben. Aus dieser Erbschaft müssen Sie allerdings wiederum etwas abgeben, um die Vermächtnisse zu erfüllen. Da Sie für das Mietshaus nur als Vorerbinnen eingesetzt sind, enthält das Testament sicherlich auch noch eine Bestimmung, wer der Nacherbe sein soll. Der Nacherbe ist zumeist für den Fall begünstigt, dass die Vorerben gestorben sind. Sie haben also nur eine Art vorübergehende Erbschaft gemacht. Der Nacherbe hat das Mietshaus auch schon geerbt, die Erbschaft ist allerdings aufgeschoben bis zu Ihrem Tode. Das bedeutet, dass Sie als Vorerbe das Haus nur zur Betreuung und Verwaltung geerbt haben. Ihnen stehen natürlich die Mieten zu, und Sie müssen das Haus daraus unterhalten. Sie können aber sonst nicht frei darüber verfügen. Sie können jedenfalls auch nicht verkaufen und den Erlös für sich verwenden.


