Leserfrage: Mein leiblicher Vater ist vor circa zwölf Wochen verstorben. Meine Eltern wurden 1958 geschieden. Ich war damals vier Jahre alt. Mein Vater hat sich danach nicht weiter um mich gekümmert, allerdings hat er ordnungsgemäß den Unterhalt gezahlt. Im Jahr 1965 circa hat er wieder geheiratet, und 1967 wurde er wieder Vater einer Tochter. Jetzt hat mir die Ehefrau/Witwe meines Vaters mitgeteilt, dass er verstorben ist. In seinem Testament von 2012 hat mein Vater seine Ehefrau und die im Jahr 1967 geborene Tochter jeweils zur Hälfte als Erben eingesetzt, und ich soll den Pflichtteil erhalten. Wie kann ich denn nun nachvollziehen, nachrecherchieren, ob dieser Pflichtteil in der korrekten Höhe an mich geht? Ich kann mir vorstellen, dass da die Erben versuchen, den Pflichtteil möglichst klein zu halten.
Dr. Max Braeuer: Ihre Herkunftsgeschichte ist der klassische Fall, für den Pflichtteilsansprüche im Gesetz geregelt worden sind. Ihr Vater hat seine damalige Familie vor mehr als 60 Jahren verlassen und dann eine neue Familie gegründet, die offenbar sein Leben war. Es ist dann ganz natürlich, dass er diese neue Familie und die Tochter, die daraus hervorgegangen ist, für den Fall seines Todes zu Erben bestimmt. Es war seine freie Entscheidung, so zu verfahren. Das Recht des Pflichtteils bedeutet aber, dass er Sie als seine erste Tochter nicht völlig ausschließen konnte. Sie haben Ihren Vater wegen des Testamentes zwar nicht beerbt. Sein gesamter Nachlass geht an seine Witwe und seine zweite Tochter. Ihnen steht aber als Pflichtteil eine Art Entschädigung zu. Sie können von den beiden Erbinnen verlangen, dass sie Ihnen einen Geldbetrag auszahlen. Der Höhe nach richtet sich dieser Betrag nach dem Wert des Nachlasses am Tag des Todes. Sie bekommen, als Geldbetrag, die Hälfte von dem, was Sie geerbt hätten, wenn Ihr Vater kein Testament gemacht hätte. Ohne Testament hätte seine Witwe die Hälfte des Vermögens und jede seiner beider Töchter ein Viertel geerbt. Ihr Pflichtteil beläuft sich also auf die Hälfte dieses Viertels, ein Achtel.


