Leserfrage: Mein Vater ist im April 2017 verstorben. Es gab ein Berliner Testament, wonach meine beiden Geschwister und ich enterbt waren. Nun verkauft meine Mutter das Dreifamilienhaus und hat auch schon einiges an Schmuck veräußert. Da ich nun befürchte, dass meine Mutter den Erlös aus dem Hausverkauf ebenfalls verschenken wird, möchte ich noch innerhalb der Frist von drei Jahren meinen Pflichtteil aus der Erbschaft von meinem Vater beanspruchen. Wenn ich nun eine Vermögensaufstellung anfordere, kann ich da auch die Kontoauszüge von den Bankkonten zum Zeitpunkt des Todes von meinem Vater anfordern, oder ist das in den letzten zwei Jahren verschenkte und ausgegebene Guthaben nun aus dem Pflichtteil raus?

Dr. Max Braeuer: Durch das Berliner Testament sind Sie und Ihre Geschwister nicht wirklich enterbt worden. Ihre Erbschaft ist nur aufgeschoben. Nach dem Tode des Vaters hat die Mutter zunächst alles geerbt und Sie in Ihre Geschwister in der Tat nichts. Nach dem Tod der Mutter werden die Kinder aber alles erben, was sie hinterlässt, auch den Nachlass des Vaters. Ein abweichendes Testament kann sie nicht mehr machen, denn das Berliner Testament ist nach dem Tod des Vaters bindend geworden.