Leserfrage: Kann ich die Steuerschuld meines Lebenspartners übernehmen?
Dr. Max Braeuer: Wenn jemand einen Geldbetrag schuldet, ist es grundsätzlich immer möglich, dass ein anderer diese Schulden begleicht. Sobald die Schulden bezahlt sind, sind sie erloschen und existieren nicht mehr. Dafür spielt es keine Rolle, wer die Schulden bezahlt hat. Das kann also auch durch einen Unbeteiligten geschehen. Auch bei der Verpflichtung, Steuern zu zahlen, handelt es sich um Schulden. Hier gilt dasselbe. Aus diesem Grund können Sie natürlich wirksam, wie das jeder andere auch könnte, die Steuerschulden Ihres Lebenspartners bezahlen.
Wenn Sie die Schulden Ihres Lebenspartners bezahlen, entlasten Sie ihn. Sie machen ihm eine Zuwendung. Im Verhältnis zu Ihrem Partner ist es also ein Geschenk, wenn Sie dessen Steuerschulden bezahlen. Dieses Geschenk kann steuerpflichtig sein. Jedes Geschenk, gleichgültig, wem Sie es machen, ist schenkungsteuerpflichtig. Es kann zwar sein, dass das Finanzamt davon nichts erfährt. Das wäre dann aber nicht rechtmäßig. Ihr Partner, der Empfänger des Geschenkes, ist verpflichtet, dies gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen. Das Finanzamt wird dann entscheiden, ob eine Steuer erhoben werden muss. Sie können Ihrem Lebenspartner innerhalb von zehn Jahren Geschenke in einer Höhe von 20.000 Euro machen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Wenn die Einkommensteuer, die Sie für ihn übernehmen, in diesem Zeitraum aber mehr als 20.000 Euro beträgt, dann ist der weitergehende Betrag zu versteuern.
Bei dieser Darstellung ist unterstellt worden, dass Sie nicht in einer förmlichen Lebenspartnerschaft leben, sondern ohne rechtlichen Rahmen einfach auf Dauer zusammen leben. Anders ist es natürlich, wenn Sie mit Ihrem Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder wenn Sie ihn geheiratet haben. In diesem Falle gelten zwischen Ihnen dieselben Bestimmungen wie bei allen anderen Eheleuten auch.
Wenn Sie für Ihren Mann dessen Steuerschulden begleichen, kann das auch immer noch ein Geschenk sein. Zwischen Eheleuten gilt allerdings innerhalb von zehn Jahren ein Freibetrag von 500.000 Euro. Schenkungsteuer fällt also erst an, wenn dieser Betrag überschritten worden ist. Außerdem können Sie mit Ihrem Partner, wenn sie verheiratet sind, eine gemeinsame Steuererklärung zur Einkommensteuer abgeben. Ihre Einkünfte werden dann für die Steuerberechnung zusammen gezählt und einheitlich besteuert. Das sind dann gemeinsame Steuerschulden. Wenn Sie diese Schulden alleine bezahlen, ist das kein Geschenk mehr an Ihren Mann, denn Sie haben ja eigene Schulden bezahlt. Die gemeinsame Veranlagung, die Eheleuten offensteht, löst also auf einfache Weise Ihre geschilderten Probleme.
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