Leserfrage: Ich bin laut Notar Alleinerbe. Ich erbe von meinem Onkel. Seine vorverstorbene Frau (zwei Jahre zuvor verstorben) war als Alleinerbin im Testament eingesetzt. Sie hatte einen Sohn (von dem keiner etwas wusste), welcher hätte zu Lebzeiten von meinem Onkel Geld bekommen müssen für den Tod seiner Mutter. Ist das jetzt ein Pflichtanteil? Mein Onkel soll dies aber nicht getan haben. Nun ist in meiner Erb-Aufstellung (obwohl ich Alleinerbe bin) der Sohn mit einer Summe gelistet, die von meinem Erbe abgeht. In etwa erhält er die gleiche Summe wie ich, obwohl ich die verkaufte Immobilie mehr erbe (da diese erst nach dem Tode meines Onkels verkauft wurde). Ich weiß auch nicht, wie diese Summe zustande kommt. Ist das rechtens? Muss ich diesen Abzug hinnehmen?

Dr. Max Braeuer: Ihr Onkel hatte mit seiner Frau vermutlich ein gemeinschaftliches Testament gemacht. Darin wird geregelt worden sein, dass derjenige von beiden, der zuerst stirbt, seinem Ehepartner alles hinterlässt. Sie sind als Nichte Ihres Onkels dann zur Erbin bestimmt worden für den zweiten Erbfall. Die Frau Ihres Onkels wird natürlich gewusst haben, dass sie noch einen Sohn hatte. Ob sie ihrem Mann das verschwiegen hat oder ob beide mit dem Sohn nichts zu schaffen haben wollten, spielt keine Rolle. Beide hatten natürlich die Freiheit, als Schlusserben nicht den Sohn, sondern Sie, die Nichte des Mannes, einzusetzen. Der Sohn wäre nach dem Tod seiner Mutter ohne Testament Erbe geworden. Er ist enterbt worden, und deshalb stand ihm ein Pflichtteilsanspruch zu. Diesen Anspruch hatte er gegenüber dem Erben, dem Witwer seiner Mutter.

Offensichtlich ist bis zum Tode Ihres Onkels dieser Pflichtteilsanspruch nicht geregelt worden. Deshalb müssen Sie sich als Erbin Ihres Onkels nun damit auseinandersetzen. Sie sind als Erbin für alles verantwortlich, wofür Ihr Onkel vor seinem Tod selbst verantwortlich war. Sie haben also nicht nur sein Vermögen übernommen, sondern auch seine Schulden. Deshalb müssen Sie auch den Pflichtteilsanspruch des enterbten Sohnes erfüllen, soweit das noch nicht geschehen ist. Sie sprechen von einer Erb-Aufstellung. Sie sagen allerdings nicht, wer diese Aufstellung gemacht hat. Eine solche Aufstellung kann für Sie jedenfalls nicht verbindlich sein.

Es ist alleine Ihre Sache zusammenzustellen, wie viel Ihr Onkel Ihnen hinterlassen hat und was seine Schulden waren. Für die Höhe des Pflichtteilsanspruches, den der übergangene Sohn der Frau hat, ist diese Aufstellung allerdings nicht von Bedeutung. Für die Höhe des Pflichtteilsanspruches ist es alleine von Bedeutung, wie viel die Mutter dieses Sohnes hinterlassen hat.

Im Nachlass Ihres Onkels werden sich zwar auch die Gegenstände finden, die dieser von seiner Frau geerbt hat. Er wird aber auch eigenes Vermögen gehabt haben. Das spielt für den Pflichtteil keine Rolle. Sie müssen also feststellen, welchen Wert das Vermögen hat, das die Frau Ihres Onkels hinterlassen hat. Davon steht ihrem Sohn ein Viertel zu.

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