Walli S., Frohnau : Als wir vor 60 Jahren heirateten, hatte mein Mann bereits ein Kind mit einer anderen Frau. Vor einem halben Jahr ist mein Mann verstorben. Jetzt meldet sich die Mutter des Kindes und möchte das Erbe ihres Sohnes antreten. Der Sohn ist vor etwa 30 Jahren gestorben und sei nun der Erbe. Kann eine tote Person auch erben?
Max Braeuer: Verstorbene Personen können natürlich nichts erben. Das gesetzliche Erbrecht einer Person kann nach deren Tod jedoch auf andere Personen übergehen, insbesondere auf Abkömmlinge. Auf die Mutter des Sohnes, die sich nach 60 Jahren nun meldet, ist jedoch eindeutig kein Erbrecht übergegangen.
Der Sohn Ihres Mannes wäre neben Ihnen, der Witwe, gesetzlicher Erbe geworden. Zu gesetzlichen Erben eines Menschen sind alle Abkömmlinge berufen, ob sie nun aus einer Ehe oder aus einer außerehelichen Beziehung stammen. Alle Abkömmlinge sind untereinander gleichberechtigt. Wenn Ihr Mann keine weiteren Kinder hätte, dann hätte dieser Sohn denselben Erbteil erhalten wie Sie, die Witwe.
Mutter kann ihren Sohn nicht zweimal beerben
Das gesetzliche Erbrecht des Sohnes ist durch dessen Tod nicht völlig entfallen. Anstelle dieses Sohnes wären dessen Kinder getreten, also die Enkelkinder ihres Mannes. Erbberechtigt können alle Abkömmlinge Ihres Mannes sein, also Enkel und auch Urenkel. Von diesen Abkömmlingen ist immer die am nächsten stehende Generation, wenn sie noch lebt, erbberechtigt. Zu den Abkömmlingen gehört aber nicht die Mutter dieses Sohnes. Sie war mit Ihrem Mann nicht verwandt und hat deshalb auch kein Erbrecht.
Nach dem Tode dieses Sohnes vor 30 Jahren hat seine Mutter ihn vermutlich beerbt, wenn er keine eigenen Kinder hatte. Sie konnte aber nur das von ihrem Sohn erben, was er zum Zeitpunkt seines Todes schon besaß. Sein Vater, Ihr Mann, lebte damals noch, und das Erbe stand dem Sohn noch nicht zu. Die Mutter kann ihren Sohn 30 Jahre nach seinem Tod nicht noch einmal beerben. Mit dem, was Ihr Mann hinterlassen hat, hat sie daher nichts zu tun.
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