Beim Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Autos wird immer danach gefragt, ob ein Fahrzeug unfallfrei ist. Ab wann zählt denn ein Unfall, ist das schon das Anstoßen an einen Poller beim Einparken? Welche Regelungen gelten da?
Thomas Lundt, Chef und Obermeister der Kfz-Innung Berlin: Das ist bis heute ein heikles und nicht zu regelndes Thema. Selbst in der höchsten Rechtsprechung ist man sich nicht einig, bei welcher Höhe der Reparaturkosten das Fahrzeug ein Unfallwagen ist. Manchmal reicht schon die Neulackierung eines Kotflügels dazu aus, dass das Auto nicht als unfallfrei gilt, manchmal werden Schäden über 2000 Euro als Bagatelle gewertet.
Unfallschaden darf nicht verschwiegen werden
Wenn Sie ein Fahrzeug gebraucht kaufen, ist die Frage nach Unfallfreiheit legitim und wichtig. Weiß der Verkäufer – ob privat oder Händler – von einem Unfallschaden, darf er das nicht verschweigen. Gibt es womöglich eine Instandsetzungsrechnung und die Arbeit ist fachmännisch ausgeführt, spricht jedoch eigentlich nichts gegen ein solches Fahrzeug.
Wird ein Fahrzeug eben wegen eines reparierten Unfallschadens günstig angeboten, sollte man sehr wachsam sein und eine Dokumentation des Schadens oder gegebenenfalls ein Gutachten verlangen, aus dem Art und Umfang des Schadens zu ersehen sind. Das macht dann auch die Prüfung einer sachgerechten Instandsetzung einfacher.
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