- Die Privathaftpflicht gehört zu den wichtigsten Policen
- Sie zahlt bei Schäden an Personen, Sachen und Vermögen anderer
- Diese drei Tarife hält Finanztip aktuell für empfehlenswert
Einem Freund beim Umzug geholfen und versehentlich den Fernseher zerstört. Oder kurz unachtsam auf dem Fahrrad unterwegs gewesen und dabei eine Fußgängerin verletzt – wer Schäden verursacht, muss dafür haften. Im schlimmsten Fall können diese, vor allem bei Personenschäden, in die Millionen gehen. Um sich vor Kosten zu schützen, für die die meisten ihr Leben lang zahlen müssten, sollte jeder eine private Haftpflichtversicherung besitzen.
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Privathaftpflicht: Das macht guten Versicherungsschutz aus
Eine Privathaftpflichtversicherung zahlt bei Schäden an Personen, Sachen und Vermögen anderer. Ein guter Tarif sollte einige Kriterien enthalten, allen voran
- eine Gesamtversicherungssumme von mindestens 50 Millionen Euro und
- für Personenschäden in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro pro Person.
Neben einer ausreichend hohen Deckungssumme sind auch die Best-Leistungsgarantie und die Forderungsausfalldeckung besonders wichtig.

Bei der Best-Leistungsgarantie bekommen Versicherte stets den besten Versicherungsschutz. Gibt es nachweisbar einen anderen Tarif derselben Qualitätsstufe (Basis- oder Premiumtarif) auf dem deutschen Markt, der mehr Leistungen bietet, dann gelten diese Leistungen auch für den abgeschlossenen Tarif bei der eigenen Versicherung.
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Mit der Forderungsausfalldeckung ist der Versicherte auch dann abgesichert, wenn der Schädiger selbst keine Privathaftpflicht hat und den verursachten Schaden nicht bezahlen kann. In diesem Fall übernimmt die Versicherung der geschädigten Person die Kosten für den entstandenen Schaden.
Eine gute Haftpflicht kann viel Ärger vermeiden
Für Familien mit kleinen Kindern oder zu pflegenden Personen, ist es wichtig, dass die Versicherung auch zahlt, wenn deliktunfähige Personen Schäden verursachen. Normalerweise können Kinder unter sieben Jahren, im Straßenverkehr unter elf Jahren, nicht für Schäden haften, die sie verursacht haben.
Das Gleiche gilt zum Beispiel für demenzkranke oder geistig eingeschränkte Personen. Wenn die Aufsichtspersonen richtig aufgepasst haben, als der Schaden passierte, müssen auch sie nicht für den verursachten Schaden geradestehen. Zahlt die Versicherung dennoch, kann dies aber viel Streit verhindern.
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Sind die Kinder für eine Ausbildung oder fürs Studium in eine andere Stadt gezogen, sind sie weiter über die Privathaftpflicht der Eltern im Familientarif abgesichert und benötigen keine eigene. Voraussetzung ist, dass es die Erstausbildung ist und der Nachwuchs nicht verheiratet ist.
Haftpflichtversicherung: Diese drei Tarife empfiehlt Finanztip
Finanztip hat im Dezember 2023 Privathaftpflicht-Tarife untersucht. Die Finanztip-Redaktion empfiehlt die Tarife „Relax“ von Friday, „Einfach Besser“ der Haftpflichtkasse sowie „T23 Optimum“ der Degenia. Diese Tarife enthielten nicht nur alle wichtigen Leistungen, sie bieten darüber hinaus im Schnitt auch die günstigsten Beiträge.
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Der Test hat gezeigt: guten Versicherungsschutz gibt es für Singles bereits für 30 Euro im Jahr – für Senioren sogar etwas günstiger. Alleinerziehende bekommen mit den empfohlenen Tarifen eine gute Haftpflicht für 40 Euro und Familien für unter 50 Euro Jahresbeitrag.

Neuere Privathaftplicht-Tarife häufig besser als alte
Wer bereits eine Privathaftpflicht hat, sollte die Leistungen und Beiträge regelmäßig prüfen und mit anderen Angeboten vergleichen. Neuere Verträge sind oft günstiger und enthalten mehr Leistungen.
Versicherte erhalten in Standardtarifen heute oft auch eine Absicherung bei Schäden verursacht durch Photovoltaik-Anlangen, während An- und Umbaumaßnahmen als Bauherr oder wenn hobbymäßig Drohnen geflogen werden. Dafür benötigen Versicherte dann keine extra Versicherung. Die drei Finanztip-Empfehlungen bieten diese Leistungen.
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Die Privathaftpflichtversicherung richtig wechseln
Wer wechseln möchte, muss die Kündigungsfrist im Auge behalten und darauf achten, dass zwischen altem und neuem Vertrag keine Lücke entsteht. Wenn also der alte Vertrag am 29. Februar endet, sollte der neue am 1. März beginnen.
Wer in den letzten fünf Jahren mehrere Schäden hatte, der kann Probleme bekommen einen neuen Vertrag abzuschließen ‒ oder es kann zumindest teurer werden. Sinnvoll ist es daher, vor der Kündigung des alten Vertrages zu prüfen, ob der neue Vertrag problemlos zum Wunschtermin abschließbar ist.
Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung.


