- In der Hochphase der Corona-Pandemie wurde die telefonische Krankmeldung als Sonderregel eingeführt
- Am 31. März 2023 endete die Frist für die Krankmeldung via Telefon jedoch
- Was Patienten ab April beachten müssen und in welchen Fällen eine Krankmeldung ohne Praxispräsenz weiter möglich ist
Bisher konnte man sich – ohne eine Arztpraxis zu besuchen – bei leichten Erkältungsbeschwerden telefonisch krankschreiben lassen. Die Regel läuft jetzt aus und gilt nur noch bis zu diesem Freitag (31. März). Es handelt sich bei der telefonischen Krankschreibung um eine Sonderregel, die in der Corona-Krise vom gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen eingeführt wurde.
Die Krankschreibung per Telefon habe ihre Funktion während der Pandemie erfüllt, so der Vorsitzende des Bundesausschusses, Josef Hecken, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die telefonische Krankschreibung sei eine einfach umsetzbare Möglichkeit gewesen, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden, sagte Hecken. Seit Ende März 2020 war die Sonderregel fast durchgehend gültig gewesen.
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Krankschreibung gibt es nicht mehr per Telefon: Das ist der Grund
Warum endet die Regel nach zwei Jahren? Sinn der telefonischen Krankschreibung war, unnötige Kontakte zu reduzieren und Corona-Infektionen zu vermeiden. Das Robert Koch-Instituts (RKI) hatte das Corona-Risiko Anfang Februar von "hoch" auf "moderat" herabgestuft – demnach solle die Sonderregel jetzt auslaufen. Hecken versicherte jedoch: Man behalte die Regel im Blick und könne sie bei Bedarf schnell wieder aktivieren.
Er sei froh darüber, dass die Sonderregelung sowohl den Schutz vor einer Corona-Infektion als auch den Zugang zur Versorgung berücksichtigt habe. Hecken räumte aber auch ein, dass der Ausschuss im Frühjahr 2020 zu optimistisch gehandelt habe, indem die Regel aufgrund sinkender Fallzahlen vorübergehend aufgehoben wurde.
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Krankschreibung: So klappt es auch weiterhin ohne Praxisbesuch
„Ganz unabhängig von der Pandemiesituation können Versicherte eine Krankschreibung auch bei einer Videosprechstunde erhalten – nicht nur bei leichten Atemwegserkrankungen“, erläuterte Hecken. „Das heißt also, ganz regulär gibt es bereits die Möglichkeit, dass ein Versicherter nicht bei jeder Erkrankung in die Arztpraxis gehen muss.“ Voraussetzung sei, dass man auch ohne eine körperliche Untersuchung für arbeitsunfähig erklärt werden könne.
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Eine Videosprechstunde können grundsätzlich fast alle Praxen anbieten. Ob Ihre Praxis dabei ist, erfahren Sie meist auf der Internetseite, oder über einen Anruf. Wenn es Termine online gibt und Sie einen vereinbaren konnten, erhalten Sie von Ihrer Praxis meistens einen Termin mit Zugangsdaten für die Sprechstunde. Mit diesen können Sie sich dann zum Termin über einen Computer oder ein mobiles Gerät einwählen. (emi/dpa)