Berlin. Der erste Urlaub mit Kindern birgt allerlei Herausforderungen. Auch bei den Reisedokumenten gilt es einiges zu beachten. Denn nicht immer reicht ein Kinderpersonalausweis aus. Häufig wird stattdessen der Kinderreisepass benötigt.
Kinderreisepass und Kinderpersonalausweis: Das sind die Unterschiede
Der Kinderreisepass hat gegenüber dem Personalausweis mehrere Vorteile: Die Ausstellung kostet lediglich 13 Euro, der Personalausweis immerhin 22,80 Euro. Außerdem wird Ihnen der Kinderreisepass direkt bei der Antragstellung ausgestellt und mitgegeben. Sie müssen also nur einmal zum Amt. Für den Personalausweis brauchen die Behörden etwa zwei bis vier Wochen.
Außerdem ist der Kinderreisepass mit wenigen Einschränkungen weltweit gültig. Der Personalausweis gilt nur für Reisen innerhalb der EU und weiterer Länder des Schengenraums.
Was Sie für den Antrag beim Amt brauchen
Beide Dokumente können ab Geburt des Kindes beantragt werden. Der Kinderreisepass gilt allerdings nur für Kinder unter zwölf Jahren, ab dem 12. Lebensjahr benötigen auch Kinder den normalen Reisepass bei Reisen außerhalb des Schengenraums. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe sind maximal ein Jahr gültig. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Der Kinderpersonalausweis ist hingegen sechs Jahre gültig. Allerdings sollten Sie vor einer Reise darauf achten, dass ihr Kind auf dem Foto noch eindeutig zu erkennen ist. Denn veränderte Gesichtszüge können den Ausweis ungültig machen.
Hat sich das Kind optisch stark verändert, sollten sie die Ausweisdokumente also erneuern. Auch hier gibt es einen wichtigen Unterschied: Denn der Kinderreisepass kann jederzeit mit einem neuen Foto für nur sechs Euro aktualisiert werden. Beim Personalausweis ist das nicht möglich.
Kinderpersonalausweis:
- ab Geburt (regulär ab 16 Jahren)
- Bearbeitungszeit: bis zu vier Wochen
- Kosten: 22,80 Euro
- Gültigkeit: max. sechs Jahre
- Reisen: Innerhalb EU und Schengenraum
Kinderreisepass:
- ab Geburt (bis maximal 12. Lebensjahr)
- Bearbeitungszeit: Ausstellung direkt bei Antrag
- Kosten: 13 Euro
- Gültigkeit: ein Jahr (Verlängerung jederzeit möglich)
- Reisen: weltweit (mit wenigen Einschränkungen)
Kinderreisepass: So beantragen Sie ihn
Der Kinderreisepass oder Kinderpersonalausweis wird vom zuständigen Einwohnermeldeamt nach Terminvereinbarung ausgestellt oder erneuert. Voraussetzung ist, dass das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Der Antrag kann dann von den Erziehungsberechtigten gestellt werden, das Kind muss dabei anwesend sein.
Zusätzlich müssen ein biometrisches Passfoto, die Geburtsurkunde des Kindes und die Ausweisdokumente beider Eltern vorgelegt werden. Falls nur ein Elternteil zum Termin kommt, muss der andere Teil vorab schriftlich zustimmen. Dafür gibt es ein einfaches Formular auf den Webseiten der Meldeämter. Gleiches gilt auch für den Kinderpersonalausweis.
Ausnahmen gibt es für Alleinerziehende und dauerhaft getrennt lebende Eltern: Bei alleinigem Sorgerecht entfällt die Zustimmung des zweiten Elternteils. Allerdings muss das alleinige Sorgerecht nachgewiesen werden. Bei dauerhaft getrennt lebenden Eltern, darf nur der Elternteil den Ausweis beantragen, bei dem das Kind seinen Hauptwohnsitz hat. (lro)
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