Anfang Juni fällt die Impfstoffpriorisierung, Ende des Monats soll der digitale Impfpass da sein und bei der Bahn kann man sein Geld künftig per App zurückfordern. Das sind die wichtigsten Veränderungen im Juni 2021.
Am 7. Juni fällt die Impfstoffpriorisierung
viele Arztpraxen schauen mit Sorge auf das Datum
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Ende Juni soll der digitale Impfpass kommen
Bis Ende Juni soll in Deutschland der digitale Impfpass über eine Smartphone-App verfügbar sein. Das hat Gesundheitsminister Spahn (CDU) Mitte Mai angekündigt. Den freiwillige Nachweis namens "CovPass" sollen sich Patienten künftig in Praxen oder Impfzentren erstellen lassen. Der gelbe Papierpass bleibt weiterhin gültig. EU-weit soll der digitale Impfpass am 1. Juli starten. Die Linken-Abgeordnete und Digital-Expertin Anke Domscheit-Berg hält den Starttermin aber für unrealistisch.
Fahrpreiserstattung bei der Bahn künftig online
Wer nach einer Zugverspätung bei der Bahn einen Teil des Fahrpreises erstattet haben will, muss künftig nicht mehr zum Briefkasten oder zum Reisezentrum laufen. Vom 1. Juni an bietet der Konzern neben dem analogen Erstattungsantrag die Möglichkeit, das Geld bei einem online oder mobil gekauften Ticket über die Bahn-App einzufordern. Bislang mussten Reisende nach einer Verspätung das sogenannte Fahrgastrechte-Formular ausdrucken, ausfüllen und per Post an den Konzern schicken oder in einem der Reisezentren in den Bahnhöfen abgeben. Seit Jahren hatten Kunden das aufwendige Prozedere kritisiert.
Außerdem will die Bahn den Plastikmüll in ihren Zügen reduzieren: Von Juni an bekommen Fahrgäste Holz- statt Plastikbesteck für To-go-Produkte in der Bordgastronomie. Im Pandemie-Jahr 2020 fielen bei der Bahn wegen der strikten Hygieneauflagen rund 500.000 Plastikbestecke an. Insgesamt summiert sich der Abfall an den Bahnhöfen und in den Zügen jährlich auf rund 60.000 Tonnen.
Reform des Urheberrechts tritt in Kraft
Am 7. Juni tritt die umstrittene Urheberrechtsreform in Kraft. Künftig sollen Plattformbetreiber in die Haftung genommen werden können, wenn Internetnutzer urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos unerlaubt hochladen. Das Hochladen von kleinen Ausschnitten urheberrechtlich geschützter Werke soll bis zu einer gewissen Größe weiter erlaubt sein. In bestimmen Fällen müssen Plattformen Inhalte blockieren – mit Hilfe sogenannter Uploadfilter.
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Für den Gesetzesteil mit den Regeln für Internetplattformen gibt es eine Übergangsfrist bis 1. August, damit alle Beteiligten Vorbereitungen treffen können. Deutschland setzt damit eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 zum Urheberrecht um, zu der es vor Jahren große Proteste in vielen Ländern gegeben hatte. Fachleute befürchten, dass mit Uploadfiltern auch legitime Inhalt im Netz blockiert werden könnten.
Besserer Schutz für intersexuelle Kinder
Von Juni an dürfen die Eltern intersexueller Kinder an diesen keine geschlechtsangleichenden Eingriffe mehr vornehmen lassen. Das soll nur noch bei medizinischer Notwendigkeit erlaubt sein. Intersexualität bedeutet, dass die körperlichen Geschlechtsmerkmale eines Menschen nicht eindeutig der Kategorie Mann oder Frau zuzuordnen sind.
Höhere Ausbildungsprämie wegen Corona-Pandemie
Die Bundesregierung will Betriebe stärker belohnen, die die Zahl ihrer Ausbildungsplätze in der Corona-Krise nicht verringert haben. Vom 1. Juni zahlt der Staat für jeden Ausbildungsvertrag 4000 Euro Prämie, für zusätzlich geschaffene Ausbildungsplätze sind es 6000 Euro. Das Angebot gilt für Unternehmen bis zu 499 Mitarbeitern. Die Prämie wird ausgezahlt, sobald ein Auszubildender die Probezeit bestanden hat. (küp)
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