- Wegen der Notbremse müssen viele Läden in Deutschland schließen
- Gilt die Regelung auch für Baumärkte und Gartencenter?
- Bleiben sie offen? Das müssen Heimwerker wissen
Die Bundesnotbremse ist seit Samstag (24. April) in Kraft. Ab jetzt gelten neue und strengere Corona-Regeln – bundesweit. Die Notbremse greift, sobald die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt in den vergangenen drei Tagen über 100 pro 100.000 Einwohner lag. Das hat Folgen auch für Gartencenter und Baumärkte.
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Für Händler des erweiterten täglichen Bedarfs, Supermärkte zum Beispiel oder Drogerien, gilt dann: Die Kundenzahl muss je nach Größe des Ladens begrenzt werden. Außerdem gilt weiterhin: Abstand halten und Maske tragen.
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Der übrige Einzelhandel kann dann bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 150 pro 100.000 Einwohner das bereits bekannte Terminshopping mit Maske anbieten. Dabei muss ein Termin vereinbart werden und es gilt die Pflicht zum Vorlegen eines negativen Schnelltests, der nicht mehr als 24 Stunden zurückliegt. Wird die Inzidenz von 150 überschritten, müssen auch diese Läden wieder schließen.
Diese Läden bleiben trotzdem geöffnet
Wie es im im Gesetzestext zur Notbremse heißt, bleiben folgende Läden geöffnet:
- Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung,
- Getränkemärkte,
- Reformhäuser,
- Babyfachmärkte,
- Apotheken,
- Sanitätshäuser,
- Drogerien,
- Optiker,
- Hörakustiker,
- Tankstellen,
- Stellen des Zeitungsverkaufs,
- Buchhandlungen,
- Blumenfachgeschäfte,
- Tierbedarfsmärkte,
- Futtermittelmärkte,
- Gartencenter
- Großhandel
Demzufolge haben Hobbygärtner nach wie vor die Möglichkeit, im Garten zu pflanzen und zu säen.
Baumärkte geschlossen - Das ist die Alternative
Baumärkte hingegen scheinen abhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz zu sein.
Sie müssen schließen bei Werten ab 150. Sollte diese unter 150 liegen, bleibt Heimwerkern die Möglichkeit des Terminshoppings, mit einem negativen Coronatest, der nicht älter als 24 Stunden ist.
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Und auch die Variante „Click and Collect“ soll weiterhin Bestand haben. Hier können sich Kunden die Ware online aussuchen, bestellen und dann vor Ort abholen. Die neue Regelung soll bis maximal 30. Juni gelten. (kai)
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