Leserfrage: Mein Mann hat eine Tochter aus erster Ehe. Mein Mann möchte nach seinem Tode alles mir, seiner Ehefrau hinterlassen (eine vermietete Eigentumswohnung, die ihm schon vor unserer Eheschließung gehörte, und Bargeld). Ist es ratsam, mir diese Wohnung zu seinen Lebzeiten zu übertragen, sodass die Tochter darauf keinen Zugriff hätte? Wir haben ein Testament, mit dem wir uns gegenseitig als Erben benennen. Seine Tochter wurde darin enterbt, sodass sie nur noch die Hälfte von ihrem Pflichtteil beanspruchen kann. Ist das korrekt so. Sollten wir einen Anwalt hinzuziehen?

Dr. Max Braeuer: Sie beschreiben eine sehr typische Interessenlage. In einer Ehe gibt es ein Kind, das kein gemeinsames Kind der Eheleute ist. Das Verhältnis, wie etwa in Ihrem Fall, zwischen Stiefmutter und Stieftochter ist schlecht. Wenn die Frau ihren Mann beerbt, soll sie nicht mit der Tochter des verstorbenen Mannes teilen müssen. Dem Vater steht es in einem solchen Fall frei, seine Tochter zu enterben. Das wird wirksam sein, wenn die neue Frau den Vater überlebt. Sie erbt dann alles. Der Tochter bleibt aber ein erheblicher Pflichtteil. Viele Betroffene überlegen dann in einem solchen Fall, wie Sie auch diesen Pflichtteilsanspruch möglichst gering halten. Der Weg, den Sie überlegt haben, wird aber nicht funktionieren.