Frage: Meine Mutter ist im November 2017 gestorben und hat mir vorher mehrmals gesagt, ich solle mir meinen Pflichtteil „holen“. Damals wusste ich noch nicht, dass sie meiner jüngeren Schwester (damals mit Zustimmung unseres inzwischen verstorbenen Vaters) per Übertragungsvertrag im Dezember 2007 ihr Eigentum vermacht hat, mit einem Nießbrauch an der elterlichen Wohnung sowie der Vereinbarung, dass meine Schwester für die Pflege der Mutter zuständig ist. Meine Schwester lehnt ab, mir einen Pflichtteil des Erbes zu geben.
Es handelt sich um drei zusammenhängende Hausteile: 1. Sie selbst hatte 1985 am Altbau mit ihrem Mann einen Neubau errichtet, die Hälfte des Altbaus wurde dem Neubau zugeschlagen, dort wohnt die Schwester auch heute noch. 2. In der anderen Hälfte des Altbaus wohnten damals noch die Großeltern, seit deren Tod nutzt die Schwester auch diesen Teil (der ursprünglich meiner Mutter gehörte). S. Im dritten separaten Hausteil (ebenfalls Eigentum meiner Mutter) wohnten unsere Eltern bis zu ihrem Tod.


