Leserfrage: Mein Mann hat die Scheidung eingereicht, der ich zugestimmt habe. Er sollte dann das Formular für den Versorgungsausgleich ausfüllen. Das hat er nicht getan. Daraufhin bekam ich Post, dass man davon ausgeht, dass er die Scheidung nicht mehr will. Jetzt will er wieder die Scheidung einreichen! Muss ich jetzt wieder alles ausfüllen und zustimmen oder sind die bereits vorliegenden Unterlagen noch gültig? Was passiert, wenn ich diesmal nicht zustimme?
Dr. Max Braeuer: Ihr Mann hat das Scheidungsverfahren ursprünglich auf den Weg gebracht. Er hat durch seinen Rechtsanwalt den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen lassen. Der Antrag ist Ihnen förmlich zugestellt worden. Mit der Zustellung hat das Verfahren förmlich zu laufen begonnen. Der Tag der Zustellung ist auch für die wirtschaftlichen Folgesachen maßgeblich. Insbesondere der Versorgungsausgleich, nach dem Sie fragen, wird auf den Monat berechnet, in dem diese Zustellung stattgefunden hat. Das Gericht darf die Ehe aufgrund des Antrages aber erst dann scheiden, wenn es gleichzeitig auch alle wirtschaftlichen Folgesachen regeln kann. Als Folgesache gehört zu jedem Scheidungsverfahren zumindest der Versorgungsausgleich. Das Gericht muss ausrechnen, wieviel Versorgungsanrechte jeder der beiden Eheleute in der Ehe erworben hat, und es muss diese verteilen. Ihr Mann hat offenbar die Formulare nicht ausgefüllt, die für die Berechnung seiner Versorgungsanrechte notwendig sind. Das Gericht hat ihn sicher daran erinnert. Es wird ihn aber nicht zwingen, die fehlenden Unterlagen einzureichen. Wenn Ihr Mann sich nicht mehr gerührt hat, dann tut das Gericht seinerseits auch nichts mehr. Es wird die Ehe nicht scheiden, es wird aber auch den Scheidungsantrag nicht zurückweisen. Das Gericht lässt das Verfahren einfach einschlafen. So ist es in Ihrem Falle offenbar gewesen.


