Leserfrage: Ich finde ein Testament im Nachlass und gebe dieses beim Nachlassgericht ab. Was passiert, wenn ich nach zwei Monaten im Nachlass ein neueres, also aktuelleres Testament (jüngeren Datums) finde? Welches Testament gilt?
Dr. Max Braeuer: Es ist jedenfalls richtig, dass Sie das Testament, welches Sie gefunden haben, beim Nachlassgericht abgegeben haben. Dazu waren Sie gesetzlich verpflichtet. Die Verpflichtung entsteht, sobald die Person, die das Testament geschrieben hat, verstorben ist. Jeder, der nach dem Tod eines Menschen dessen Testament in Besitz hat oder es sonst wie findet, muss es beim Nachlassgericht abgeben. Nachlassgericht ist dasjenige Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt gelebt hat. Die Verpflichtung gilt natürlich auch, wenn der Verstorbene mehrere Testamente hinterlassen hat und wenn eines der Testamente erst zu einem späteren Zeitpunkt aufgefunden wird. Das Nachlassgericht hat zunächst nur die Funktion, die Testamente zu sammeln und sicherzustellen, dass nichts verloren geht.


