Leserfrage: Meine Schwiegereltern hatten ein Berliner Testament. Nach dem Tod des länger Lebenden sollte mein Mann alles erben. Mein Mann ist jedoch schon länger verstorben. Er und ich haben ebenfalls ein Berliner Testament verfasst. Nach meinem Ableben erben danach unsere beiden Kinder je zur Hälfte. Bin ich als Schwiegertochter noch erbberechtigt am Vermögen meiner Schwiegermutter, nachdem mein Mann vor seiner Mutter verstorben ist?

Dr. Max Braeuer: Erbe werden kann nur, wer zum Zeitpunkt des Erbfalles lebt. Ihr Mann ist vor seiner Mutter gestorben. Er kann sie deshalb nicht mehr beerben. In den meisten Fällen sterben die Eltern früher als ihre Kinder. Wäre es so gegangen, dann hätte Ihr Mann seine Mutter beerbt. Bei seinem Tode hätten Sie ihn beerbt, weil Sie ein Berliner Testament hatten.