Leserfrage: Meine Tante, die den Halbbruder meines Papas geheiratet hat, ist nun auch verstorben, wie auch mein Onkel und mein Papa. Meine Frage ist, wenn kein Testament vorliegt, erbe ich dann? Sie hat Bargeld und eine Eigentumswohnung. Sie hatten keine Kinder und die nächste Verwandte von ihr ist eine Cousine. Was passiert, wenn eine Patientenvollmacht oder eine Vorsorgevollmacht vorliegen würde. Hat das was zu sagen?
Dr. Max Braeuer: Wenn ein Mensch gestorben ist und kein Testament hinterlassen hat, dann tritt immer die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein. Er wird also von einer oder mehreren Personen beerbt, die vom Gesetz zu Erben bestimmt sind. Diese gesetzliche Erbenbestimmung hängt immer mit der Verwandtschaft zusammen. Außerhalb von Verwandtschaftsverhältnissen kann es kein gesetzliches Erbrecht geben. Ob Sie mit Ihrer verstorbenen Tante verwandt waren, hängt davon ab, ob Sie gemeinsame Vorfahren hatten. Mit dem Mann Ihrer Tante, dem Halbbruder Ihres Vaters, hatten Sie gemeinsame Vorfahren. Ein Elternteil Ihres Vaters war auch Elternteil von dessen Halbbruder. Das war also Ihr Großvater oder Ihre Großmutter. Durch den gemeinsamen Großelternteil sind Sie miteinander verwandt.


