Wenn Pakete verloren gegangen oder verspätet sind, können Kunden nach Einschätzung von Verbraucherschützern bislang zu wenig tun. Ob Betroffene bei unauffindbaren, beschädigten oder zu spät gelieferten Sendungen eine finanzielle Erstattung des Schadens erhalten, sei in der Regel von der Kulanz der Zustellungsfirmen abhängig, kritisiert beispielsweise die Verbraucherzentrale NRW.
Zur Durchsetzung ihrer Ansprüche fehle den Paketkunden bislang „das nötige rechtliche Rüstzeug“. Die Verbraucherschützer sprechen von „Missständen, mit denen Kunden täglich auf dem Paketmarkt konfrontiert werden“.
Bundesnetzagentur: Neuer Höchststand bei Beschwerden zu Postsendungen in Aussicht
Nach Angaben der Bundesnetzagentur in Bonn hat die Zahl der Beschwerden zum Postbereich im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Es gingen 12.615 Beschwerden ein, was im Vergleich zum Vorjahr mehr als einer Verdopplung entspricht. Das Beschwerdeaufkommen ist auch im laufenden Jahr hoch, wie die Netzagentur auf Anfrage unserer Redaktion berichtet. Im ersten Halbjahr 2019 waren es bereits rund 7700 Beschwerden. Bei knapp 32 Prozent davon geht es um Pakete.


