Wer sein Erspartes auf dem Tagesgeldkonto parkt oder für einige Zeit als Festgeld bindet, sucht in der Regel vor allem eines: Sicherheit. Anders als bei Aktien oder Fonds sollen hier keine Kursschwankungen drohen, stattdessen gibt es planbare Zinsen. Doch auch bei scheinbar konservativen Geldanlagen stellen sich viele Sparerinnen und Sparer eine wichtige Frage: Was passiert eigentlich, wenn die Bank pleitegeht?
Die kurze Antwort: Für Guthaben auf Tagesgeld- und Festgeldkonten gibt es eine gesetzliche Einlagensicherung. Sie schützt Kundinnen und Kunden vor dem Verlust ihrer Einlagen, wenn ein Kreditinstitut ausfällt. Aber der Schutz hat Grenzen – und genau die sollten Verbraucher kennen, bevor sie größere Summen anlegen.
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Was ist die gesetzliche Einlagensicherung?
Gemäß der EU-Richtlinie 2014/49/EU muss jedes Kreditinstitut, das in der EU Einlagen annimmt, einem Einlagensicherungssystem angehören. Im Insolvenzfall einer Bank soll das Kontoguthaben von Sparerinnen und Sparern bis zu einem Betrag von 100.000 Euro ersetzen. Trotz einheitlicher europäischer Mindeststandards gibt es allerdings keine gemeinsame europaweite Einlagensicherung. Stattdessen verfügt jeder Mitgliedstaat über eigene nationale Sicherungssysteme. In Frankreich ist dafür etwa der Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution (FGDR) zuständig. In Deutschland ist die Lage komplexer: Für viele private Banken übernimmt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) die gesetzliche Einlagensicherung, während Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken über eigene, gesetzlich anerkannte Sicherungssysteme verfügen.
Was schützt die gesetzliche Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung greift grundsätzlich bei klassischen Bankguthaben. Dazu zählen neben Tagesgeld und Festgeld auch Guthaben auf Girokonten, Sparbüchern oder Verrechnungskonten. Gerät eine Bank in die Insolvenz, soll die Sicherungseinrichtung einspringen und den geschützten Betrag an die Kundinnen und Kunden auszahlen.

Wichtig ist dabei die Abgrenzung zu Wertpapieren. Aktien, ETFs, Fonds oder Anleihen fallen nicht unter die Einlagensicherung. Sie gelten rechtlich als Vermögen der Anlegerinnen und Anleger und gehören zum Sondervermögen der Bank. Bei einer möglichen Insolvenz zählt das nicht zur Konkursmasse, aus der die Ansprüche von Gläubigern bedient werden. Wertpapiere sind also auch geschützt, aber eben nicht durch die gesetzliche Einlagensicherung.
Welche Beträge schützt die Einlagensicherung?
Bis zu 100.000 Euro pro Person und pro Bank sind durch die Einlagensicherung geschützt. Diese Formulierung ist entscheidend. Denn die Grenze gilt nicht pro Konto und auch nicht pro Sparprodukt, sondern pro Kunde bei einem Institut. Wer also bei derselben Bank 50.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto und zusätzlich 60.000 Euro als Festgeld angelegt hat, kommt auf insgesamt 110.000 Euro. Gesetzlich geschützt sind in diesem Fall 100.000 Euro – nicht 110.000 Euro.
Für Sparer bedeutet das: Maßgeblich ist immer die Summe aller Einlagen bei einer Bank. Wer höhere Beträge anlegen will, sollte das Geld auf mehrere Institute verteilen, wenn er innerhalb der gesetzlichen Schutzgrenze bleiben möchte. Über aktuelle Angebote informieren der Tagesgeld-Vergleich und der Festgeld-Vergleich.
Was gilt bei Gemeinschaftskonten?
Bei Gemeinschaftskonten verdoppelt sich der Schutz. Denn hier gilt die Grenze grundsätzlich für jede Kontoinhaberin und jeden Kontoinhaber einzeln. Ein Ehepaar oder zwei andere gemeinsame Kontoinhaber kommen damit in der Regel auf eine Absicherung von insgesamt bis zu 200.000 Euro bei einem Gemeinschaftskonto.
Auch das macht in der Praxis einen Unterschied. Liegen auf einem Gemeinschaftskonto 180.000 Euro, ist dieser Betrag typischerweise vollständig abgesichert. Anders sähe es aus, wenn dieselbe Summe auf den Namen nur einer Person bei derselben Bank geführt würde.
Wie läuft die Erstattung durch die Einlagensicherung im Ernstfall ab?
Für Deutschland gilt: Bei Zahlungsschwierigkeiten einer Bank muss zunächst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) den Entschädigungsfall feststellen. Anschließend ermittelt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) die betroffenen Einleger und prüft deren Entschädigungsansprüche. Anschließend informiert sie die Kundinnen und Kunden automatisch per Post und fordert sie auf, eine Bankverbindung mitzuteilen sowie eine Ausweiskopie einzureichen. Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen, überweist die EdB den Entschädigungsbetrag auf das angegebene Konto.

Ansprüche bis 100.000 Euro müssen Kundinnen und Kunden weder anmelden noch nachweisen. Die Entschädigung erfolgt auf Grundlage der Bankdaten. Grundsätzlich soll das Geld innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls ausgezahlt werden, wobei die konkrete Dauer auch von der Zahl der betroffenen Kunden und der Organisation der insolventen Bank abhängen kann.
In anderen EU-Ländern ist das Verfahren vergleichbar, die Regelungen können sich aber im Detail unterscheiden.
Sind auch höhere Beträge geschützt?
Ja, in bestimmten Sonderfällen kann der Schutz vorübergehend auf bis zu 500.000 Euro steigen. Das betrifft etwa Gelder, die aus dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie stammen, oder bestimmte einmalige Zahlungen wie Abfindungen, Scheidungsleistungen, Rentenzahlungen oder Versicherungsleistungen. In der Regel ist der erweiterte Schutz auf sechs Monate begrenzt. Und im Insolvenzfall müssen geschädigte Kundinnen und Kunden den Anspruch schriftlich anmelden und mit Nachweisen belegen.
Was ist bei ausländischen Banken bei der Einlagensicherung zu beachten?
Innerhalb der EU gelten bei der Einlagensicherung einheitliche Regeln. Grundsätzlich genießen Anlegerinnen und Anleger also bei Banken innerhalb der EU den gleichen Schutz. Da es sich je nach Sitz der Bank um unterschiedliche Sicherungssysteme handelt, können sich aber einzelne Details unterscheiden. Außerdem sollten deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher bedenken, dass im Ausland nicht in jedem Fall eine Kommunikation auf Deutsch gewährleistet ist.
Für viele Anlegerinnen und Anleger ist auch die Bonität des Landes relevant, in dem die zuständige gesetzliche Einlagensicherung angesiedelt ist. Entschädigungsleistungen werden grundsätzlich zwar nicht vom Staat, sondern von der Einlagensicherung erbracht, die durch Beiträge der angeschlossenen Kreditinstitute finanziert ist.

Der Schutzschirm muss allerdings nur eine Ausstattung von 0,8 Prozent der abgedeckten Beträge aufweisen. In einer schweren Bankenkrise könnte es deshalb zu einer Situation kommen, in der die Mitgliedsinstitute nicht mehr genügend Geld nachschießen können, um alle Kundinnen und Kunden zu entschädigen. Ein finanzstarker Staat wäre dann in der Lage, die Einlagensicherung oder das Bankensystem zu stützen. Eine Garantie oder ein Rechtsanspruch auf ein staatliches Eingreifen besteht jedoch nicht.
>> Tagesgeld-Angebote mit deutscher Einlagensicherung zeigt ein eigener Übersichtsartikel. <<
Die Kreditwürdigkeit von Staaten wird unter anderem von Rating-Agenturen wie Standard & Poor’s bewertet. S&P vergibt für Dänemark, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und Schweden die Bestnote AAA. Die Redaktion vom Finanzratgeber „Finanztip“ empfiehlt die Geldanlage nur in EU-Ländern, die bei Standard & Poor‘s oder Fitch mindestens mit AA bewertet sind. Das Äquivalent bei Moody‘s ist Aa2. Neben den genannten Ländern erfüllt dieses Kriterium aktuell auch Österreich.
Gibt es auch andere Einlagensicherungen?
Viele Banken werben damit, neben der gesetzlichen Einlagensicherung einen Schutz durch freiwillige Einlagensicherungssysteme zu bieten – mit Schutz in Millionenhöhe. Darauf sollten sich Sparerinnen und Sparer allerdings gleich aus mehreren Gründen nicht verlassen.
Denn freiwillige Einlagensicherungssysteme bieten laut Bafin und Bundesbank keinen ebenso klaren und einheitlichen Rechtsanspruch auf Entschädigung wie die gesetzliche Absicherung bis 100.000 Euro pro Einleger und Bank. Sie beruhen vielmehr auf den Regeln des jeweiligen Sicherungssystems, die je nach Bankengruppe unterschiedlich ausgestaltet sind und auch geändert werden können.
Außerdem sagt eine theoretisch hohe Deckungssumme noch nichts darüber aus, wie belastbar das System im Ernstfall tatsächlich ist. Gerät ein größerer Teil des Finanzsektors unter Druck, steigt auch das Risiko, dass der versprochene Zusatzschutz an Grenzen stößt.
Was Sparer vor dem Abschluss prüfen sollten

Vor der Eröffnung eines Tagesgeld- oder Festgeldkontos lohnt ein kurzer Sicherheitscheck. Dazu gehören vor allem drei Punkte:
- Welchem Einlagensicherungssystem gehört die Bank an? Diese Information muss das Institut offenlegen.
- Wie hoch ist die gesamte Summe, die bereits bei dieser Bank liegt? Ist sie höher oder niedriger als 100.000 Euro?
- Wer ist tatsächlich der Vertragspartner? Vor allem bei Zinsplattformen ist es wichtig zu wissen, bei welcher Bank das Geld am Ende liegt.
Fazit: Hohe Zinsen sind gut – aber Sicherheit geht vor
Tagesgeld und Festgeld gehören für viele Sparerinnen und Sparer weiterhin zu den wichtigsten Bausteinen einer defensiven Geldanlage. Gerade in Zeiten wieder gestiegener Zinsen wirken die Angebote attraktiv. Doch der Blick auf die Konditionen allein reicht nicht.
Wer sein Geld sicher anlegen will, sollte die Regeln der Einlagensicherung kennen. Die wichtigste davon lautet: Bis zu 100.000 Euro pro Person und pro Bank sind gesetzlich geschützt. Wer mehr anlegen möchte, sollte das Geld auf mehrere Institute verteilen und sich vorab informieren, welches Sicherungssystem zuständig ist. Denn am Ende gilt beim Sparen: Nicht nur der Zins zählt, sondern auch die Sicherheit.
Quellen
Einlagensicherung und Anlegerentschädigung, in: BaFin. Zuletzt abgerufen am 23.07.2026.
Sichere Banken, in: Finanztip. Zuletzt abgerufen am 23.07.2026.
Einlagensicherung, in: Deutsche Bundesbank. Zuletzt abgerufen am 23.07.2026
Einlagensicherungsgesetz (EinSiG), in: Gesetze-im-Internet.de. Zuletzt abgerufen am 23.07.2026
Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (Neufassung), in: EUR-Lex. Zuletzt abgerufen am 03.07.2026
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), in: edb-banken.de. Zuletzt abgerufen am 23.07.2026
EU-Einlagensicherung, in: Deutsche Bundesbank. Zuletzt abgerufen am 23.07.2026
Ratings der Bundesrepublik Deutschland, in: Deutsche Finanzagentur. Zuletzt abgerufen am 23.07.2026


