Mit Herbstbeginn verbringen wieder mehr Menschen den wohlverdienten Feierabend gemütlich auf dem Sofa und lassen sich vor dem Bildschirm von den neuesten Serien und Blockbuster-Filmen unterhalten. Die Auswahl bei den Streamingdiensten ist üppig: Neben den großen Anbietern Netflix, Disney Plus oder Amazon Prime Video ist etwa mit HBO Max Anfang 2026 eine weitere Plattform dazugekommen. Sportfans kommen zudem um Sky (RTL) und DAZN kaum herum. Die kostenfreien Mediatheken von ARD und ZDF sind da noch gar nicht mitgerechnet.
Wer mehr als nur einen kostenpflichtigen Streamingdienst abonniert, weil etwa die gewünschten Serien nicht gebündelt bei einem Dienst laufen, kann über die monatlichen Abokosten rasch den Überblick verlieren. So hat Netflix erst im September die Preise erhöht. Da liegt der Gedanke nahe, das gebuchte Abo einfach zu teilen, um Geld zu sparen – in der Familie, mit Freunden oder in der WG. Man spricht dabei von Account Sharing.
Die Streaminganbieter gehen aber verstärkt dagegen vor. Und drohen Nutzern mit Konsequenzen, wenn sie ihr Abo teilen oder zu viele Personen gleichzeitig gucken. Was ist noch erlaubt, was verstößt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und welche Konsequenzen drohen bei Verstößen? Licht ins Dunkel bringt Simon Götze, Jurist und Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Berlin, im Gespräch mit dieser Redaktion.
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