Im September treten mehrere Gesetze und neue Regelungen in Kraft. Davon sollen in erster Linie Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren. Die Neuerungen in der Übersicht:
Leiharbeit: Mehr Geld für Tarifbeschäftigte
Für Menschen in Deutschland, die als Zeitarbeiter tätig sind, gibt es gute Nachrichten: Ab dem 1. September bekommen Tarifbeschäftigte in der Zeitarbeit 2,5 Prozent mehr Lohn. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund profitieren davon rund 650.000 Zeitarbeiter. Ab April 2027 sollen sie noch einmal eine Erhöhung um 3,5 Prozent bekommen.
Steuer: Neues Beratungsgesetz tritt in Kraft
Das neue Steuerberatungsgesetz soll es vereinfachen, sich bei der Steuererklärung helfen zu lassen. Im Grunde umfasst die Reform vier Neuerungen: Ausweitung der Befugnisse von Lohnsteuerhilfevereinen, Neuregelung der beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen, Erweiterung der unentgeltlichen Hilfeleistung, Leitungserfordernis soll wegfallen.

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Was zunächst sperrig klingt, soll die Steuer für viele Bürgerinnen und Bürger erleichtern. So dürfen etwa mehr Menschen Dienste der Lohnsteuerhilfevereine beanspruchen. Zudem dürfen mehr Personen steuerlich beraten, möglich sind künftig auch sogenannte „Tax Law Clinics“ an Hochschulen – davon könnten etwa Studierende profitieren.
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Bundesweiter Warntag am 10. September
Kein neues Gesetz, aber doch jedes Mal eine Überraschung: Am 10. September klingeln und vibrieren die Handys der Deutschen. Denn dann findet ein bundesweiter Warntag statt. Um 11 Uhr sendet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe das Warnsignal. 45 Minuten später soll dann die Entwarnung erfolgen – ein Probelauf für künftig mögliche Notfallsituationen.
Gewährleistungsansprüche müssen bei Produkten transparent gemacht werden
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ab dem 27. September bei Einkäufen online und im stationären Handel besser über die Gewährleistung informiert werden. Händler müssen für ihre Waren ein EU-weit einheitliches Gewährleistungs-Label bereitstellen.

Das Label soll Verbrauchern auf einen Blick zeigen, dass sie bei Konsumgütern einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung haben und wie lange dieser gilt. In Deutschland besteht der Anspruch grundsätzlich für mindestens zwei Jahre. Außerdem muss das Etikett darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen und wie Verbraucher ihre Gewährleistungsrechte geltend machen können.
Greenwashing soll eingeschränkt werden
Auch was Nachhaltigkeitsversprechen angeht, soll es für Verbraucher transparenter werden. Bisher gab es keine einheitliche Regelung für Produktsiegel. Die Folge: jede Menge schwammige und meist haltlose Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen, auch bekannt als Greenwashing.
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Ab 27. September ist klar geregelt, wann Unternehmen mit Nachhaltigkeitssiegeln werben dürfen. Siegel müssen zudem künftig zertifiziert sein. Aussagen wie „öko“ oder „recycelbar“, die über ein Produkt getroffen werden, müssen durch das Unternehmen nachprüfbar sein. Mit dem Attribut „klimaneutral“ darf nicht geworben werden, wenn das Unternehmen lediglich Kompensationszertifikate kauft, um die CO₂‑Bilanz des Produkts auszugleichen.
lro






